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Essener Gefahrstofftage 2025–ein Nachbericht

ID: 2175663

(PresseBox) - Im Essener Haus der Technik, dem Stammhaus des HDT, fanden vor großem Publikum am 15. und 16. Mai 2025 zum 14. Mal die Essener Gefahrstofftage statt. Traditionell richtet sich die in Fachkreisen bestens etablierte Hybrid-Tagung insbesondere an Führungspersonal und „Macher“ aus Unternehmen. Im Einzelnen zählen hierzu unter anderem Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits-, Gefahrstoff-, Brandschutz- und Explosionsschutz-beauftragte. Aber auch an Unternehmer, Betriebsleiter, Betriebs- und Personalräte sowie behördliche Aufsichtspersonen richtet sich das HDT mit der von Herrn Prof. Dr. Bender geleiteten Informations- und Weiterbildungsmaßnahme.

Der folgende Nachbericht fasst die wichtigsten Schwerpunkte der Vorträge der 14. Essener Gefahrstofftage zusammen, während das Team der Verantwortlichen beim HDT sich bereits intensiv den Vorbereitungen für die nächste Ausgabe der Tagung widmet. Diese ist angekündigt für den 13. bis 14. April 2026.

Neues zu nationalen und europäischen Vorschriften

In seinem Eröffnungsvortrag stellte Tagungsleiter Prof. Dr. Herbert Bender (Gefahrstoff Consulting Compliance, Böhl-Iggelheim) aus allen Bereichen des Gefahrstoffrechts die neuen nationalen und europäischen Vorschriften der beiden letzten Jahre vor, ergänzt um Ausführungen zu den gesetzlichen Regelungen aus dem Bereich der Betriebssicherheit und dem Immissionsschutz.

Prof. Bender informierte dabeiüber die Änderungen der grundlegenden europäischen CLP- und REACH-Verordnung, mit ihren unmittelbaren Auswirkungen auf das nationale Gefahrstoffrecht. Die neuen Anforderungen von TRGS 520 der – meist unter kommunaler Aufsicht geführten – Gefahrstoffsammelstellen, wurden ebensowie die Änderungen der Arbeitsplatzgrenzwerte und der europäischen arbeitsplatzbezogenen Grenzwerte diskutiert.

Neuerungen der Gefahrstoffverordnung

Frau Dr. Merz vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte aus erster Hand die Neuerungen der Gefahrstoffverordnung, einschließlich der Konsequenzen für Immobiliengesellschaften und private Hausbesitzer bei anstehenden Gebäudesanierungen.





Die von Frau Dr. Merz darüber hinaus erläuterte Implementierung des Risikokonzeptes stieß auf ebenso große Aufmerksamkeit wie ihre Erklärungen zu den neuen Vorschriften für krebserzeugende Gefahrstoffe sowie bei Tätigkeiten mit Biozidprodukten.

Nationale und europäische Vorschriften aus Sicht der Arbeitnehmer

Frau Wörsdörfer vom Deutschen Gewerkschaftsverband (DGB) beleuchtete die nationalen und europäischen Vorschriften aus Sicht der Arbeitnehmer. Die besondere Verantwortung der Sozialpartner bei der Erstellung der staatlichen Vorschriften und bei der Umsetzung wurden ausdrücklich hervorgehoben und begründet. Nur in kooperativem Konsens erarbeitete staatliche Vorschriften dienen der Stärkung der Position der Beschäftigten und dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Erläuterungen zum ASGA

Die neue Installation des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit (ASGA) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in der Fachwelt zu intensiven Diskussionen geführt. Die Vorsitzende des ASGA, Frau Prof. Dr. Kahl von der Bergischen Universität Wuppertal, hat die neuen Strukturen im ASGAsowie des eingesetzten Steuerkreises überzeugend erläutert und konnte viele der bisherigen Bedenken zerstreuen.

Pro und Kontra: Bürokratieabbau

In einer spannenden Diskussionsrunde wurde von Seiten der Wirtschaft (Frau Dr. Merz, BDI und Herr Dr. Wilhelm, BASF SE), der Arbeitgeber (Frau Wörsdörfer, DGB), der Behörden (Herr Dr. Wolf, BR Düsseldorf) und der Wissenschaft (Frau Prof. Dr. Kahl) unter Leitung von Prof. Bender debattiert, ob die zahlreichen technischen Regeln unter der Initiative Bürokratieabbau im Interesse der Wirtschaft und der Beschäftigten abgeschafft werden sollten. Einvernehmlich sprachen sich alle Diskutantinnen und Diskutanten ausdrücklich für die Beibehaltung der technischen Regeln aus, da diese keine bürokratische Bürde, sondern notwendige Hilfestellungen für die Praxis darstellen und zur Rechtssicherheit beitragen.

Europäische Regelungen zum Immissionsschutz

Dass auch europäische Regelungen zum Immissionsschutz unmittelbare Auswirkungen auf die deutschen Arbeitsplätze bei der Verwendung von Chemikalien haben, stellte Frau Giersch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eindrücklich dar. Die geplante Mantelverordnung der EU wird weitreichende Auswirkungen auf die konkreten Arbeitsplätze zur Folge habe. Die Mehrzahl der vorgesehenen Vorschriften wird allerdings als wenig hilfreich und als Überregulierung angesehen.

Stichwort PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen)

Kein zweites Gefahrstoffthema wurde in den letzten Jahrenähnlich intensiv diskutiert wie PFAS. Die oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichneten Stoffe nehmen nicht nur in der öffentlichen Diskussion einen breiten Raum ein. Frau Dr. Merz vom BDI zeigte den derzeitigen Stand der fachpolitischen Diskussion auf, identifizierte Anwendungsbereiche, wo die besonderen Eigenschaften der PFAS unabdingbar sind und nicht durch andere Stoffe ersetzt werden können, sowie Anwendungsbereiche, wo auch Alternativstoffe ohne gravierende Eigenschaftsverluste eingesetzt werden können.

Die Sicht derÜberwachungs- und Vollzugsbehörden

Aus der Perspektive derÜberwachungsbehörden hat Herr Dr. Wolf von der Bezirksregierung Düsseldorf den Blick auf die Vollzugsbehörden gerichtet. Der gesetzliche Rahmen von Behördenbesuchen wurde ebenso wie die sinnvolle Vorbereitung, der Ablauf und die Nachbearbeitung beschrieben. Anhand von möglichen Sanktionen bei leichten bis hin zu groben Verstößen wurden abschließend die behördlichen Sanktionsmöglichkeiten aufgezeigt.

Biozidrechts-Durchführungsverordnung

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung vom August 2021 fordert seit Jahresbeginn, dass spezielle Biozid Produkte, wie beispielsweise Holzschutzmittel, Beschichtungsmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel, nur noch von sachkundigen Personen an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden dürfen. Die in weiten Zügen nur schwer verständlichen Vorschriften hat Herr Prof. Dr. Bender anschaulich erläutert. Dabei beschrieb er auch die Herausforderungen für den Handel.

Arbeitssicherheit: Expositionsverzeichnis der Beschäftigten

Bei Gefährdungen durch krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B muss der Arbeitgeber ein Expositionsverzeichnis der Beschäftigten führen. Herr Dr. Schneider vom Institut für Arbeitssicherheit der DGUV zeigte, wie diese gesetzliche Aufgabe mithilfe der ZED (Zentrale Expositionsdatenbank) effektiv und zeitsparend umgesetzt werdenkann.

Grenzwerte am Arbeitsplatz

In das seit mehreren Jahren zunehmende Grenzwertwirrwarr am Arbeitsplatz brachte Herr Dr. Wieske vom Verband Nichteisenmetalle Licht. Der Zusammenhang zwischen nationalem Arbeitsplatzgrenzwert, Toleranz- und Akzeptanzkonzentration, MAK-Wert, europäischen IOELV- und BOELV-Werten und den von den Registranten abzuleitenden DNEL-Werten wurde anschaulich erläutert.

Als Mitglied der Working Party Chemicals der Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung gewährte Dr. Wieske zudem einen Einblick in die Arbeitsweise der europäischen Gremien.

Sichere Lagerung von Gefahrstoffen

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen ist in allen Betrieben eine herausfordernde Aufgabe. Die Vorschriften zur sicheren Lagerung sowie mögliche praktische Umsetzungsbeispiele hat Herr Authmann von DENIOS aufgezeigt.

Gefahrstoffrecht: Festlegung von Vorschriften

Die Sprache der Juristen bei der Festlegung von Vorschriften konnte Herr Rechtsanwalt Hardt vom VDI sehr anschaulich vermitteln. Sinn und Notwendigkeit unbestimmter Rechtsbegriffe, um flexible Lösungen zu ermöglichen, werden in der Praxis zwar oft als schwer interpretierbar angesehen, sind aber aus juristischer Sicht hilfreich und notwendig.

Bericht des Ausschusses für Betriebssicherheit und Abschluss der Tagung

Zum Abschluss der Tagung beschrieb Herr Dr. Wilhelm, Vorsitzender des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS), die Aufgaben und Ergebnisse des ABS der letzten Legislaturperiode. Die großen Herausforderungen und Aufgaben durch die neue Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen, die Änderung der Betriebssicherheitsverordnung in die Arbeitsmittel-Benutzungsverordnung und die Konkretisierung der PSA-Verordnung werden den ABS in der nächsten Legislaturperiode bis 2029 intensiv beschäftigen.

Weitere Informationen zu den Essener Gefahrstofftagen finden sich auf der HDT-Website:https://www.hdt.de/gefahrstofftage

HDT-Gesamtprogramm Gefahrstoffe:

https://www.hdt.de/seminare-workshops/gefahrstoffe/

 

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Datum: 02.06.2025 - 12:01 Uhr
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