InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Trampolin als Ausguck / Nachbar verwahrte sich gegen sportliche Aktivitäten

ID: 2175540

(ots) - Es waren nicht die Geräusche, die einen Grundstückseigentümer bei der Nutzung eines Trampolins durch seine Nachbarn störten, sondern etwas anderes. Der Betroffene wollte nicht, dass die Hobbysportlerinnen und - sportler bei der Benutzung ihres Turngerätes über den Zaun und damit in sein Anwesen blickenkonnten. Er klagte vor Gericht dagegen. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hatte er damit zum Teil Erfolg. Das Trampolin durfte grundsätzlich bleiben, musste aber etwas versetzt werden, weil es wegen seiner Höhe (2,80 Meter mit Netz) zu nahe an der Grundstücksgrenzestand. Konkret musste es um knapp zwei Meter vom Gartenzaun entfernt werden, um einen angemessenen Abstand zu haben. Die Frage der"verbotenen"Aussicht betrachtete das Gericht nicht als Problem. Beim Trampolinspringen handle es sich grundsätzlich um ein sozialadäquates und damit erlaubtes Verhalten in privaten Gärten.

(Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen 5 U 140/23)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Eurojackpot: 37,3 Millionen Euro gehen nach Slowenien / Weiterer Millionär und sieben Hochgewinner im zweiten und dritten Rang Sommerluft und Körperduft: So beliebt sind natürliche Körpergerüche
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.06.2025 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2175540
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Freizeit & Hobby



Dieser Fachartikel wurde bisher 33 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Trampolin als Ausguck / Nachbar verwahrte sich gegen sportliche Aktivitäten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.268
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 64


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.