Digitalisierung im Rechnungswesen - Die ganzheitliche Umsetzung
IHK-Online-Seminar am 5. Juni 2025 zeigt praxiserprobte Wege zur schrittweisen Digitalisierung des Rechnungswesens

(IINews) - Im Rechnungswesen finden sich häufig noch analoge Prozesse: Excel-Tabellen, manuelle Belegverarbeitung und ein weitgehend manuelles Controlling. Medienbrüche, fehleranfällige Prozesse und fehlende Nachvollziehbarkeit erschweren so eine zeitgemäße Steuerung des Unternehmens.
Spätestens mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung seit dem 1. Januar 2025 stehen Unternehmen unter Zugzwang. Doch wer nur die Rechnungsabwicklung digitalisiert, greift zu kurz.
Die Digitalisierung des Rechnungswesens erfordert einen Blick auf durchgängige Prozesse und Datenflüsse im gesamten Unternehmen - Denn die vollständigen Möglichkeiten der Digitalisierung werden erst durch ganzheitliche Ansätze ausgeschöpft: von der Beschaffung über die Freigabeprozesse bis hin zur Buchung und Auswertung. Wer nur Teilbereiche digitalisiert, erzeugt Medienbrüche, manuelle Nacharbeiten und überflüssige Kosten. Die Digitalisierung im Rechnungswesen muss daher bereichsübergreifend umgesetzt werden - mit Einbindung von Einkauf, IT, Controlling und Geschäftsführung.
Notwendige Voraussetzung ist eine sehr gute Datenqualität: Nur einheitliche, gepflegte und strukturierte Daten ermöglichen automatisierte Abläufe und eine verlässliche Auswertung. In der Praxis scheitern Digitalisierungsprojekte oft an veralteten oder unvollständigen Stammdaten.
Auch die Auswahl und Integration geeigneter ERP-Systeme und Business-Intelligence-Tools (BI) ist entscheidend. Moderne Anwendungen ermöglichen es, Daten zentral zu verarbeiten, automatisch auszuwerten und als dann als Entscheidungsgrundlage bereitzustellen.
Stehen ERP-Systeme und BI-Tools bereit, kann der schrittweise Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rechnungswesen erfolgen. Viele Anwendungen nutzen bereits heute lernfähige KI-Elemente- etwa bei der Belegerkennung oder Kontierungsvorschlägen. Solche Funktionen können sinnvoll in bestehende Prozesse eingebunden werden - ohne dabei Kontrolle und Nachvollziehbarkeit aus der Hand zu geben.
Moderne Rechnungswesen-Lösungen unterstützen durchgängige Abläufe durch digitale und damit weitgehend automatisierte Workflows und automatisch erstellte Dashboards.
Bei der Umsetzung sind diese Fragestellungen zu beachten: Welche rechtlichen Vorgaben gelten? Wie steht es um Datenschutz und Zugriffskontrollen? Und wie gelingt die nötige Veränderung innerhalb der Organisation?
Das Online-Seminar geht auf konkrete Lösungswege ein und liefert Handlungsempfehlungen, mit denen die Digitalisierung des Rechnungswesens gezielt angegangen werden kann.
Information und Anmeldung:
Das Online-Seminar findet am 5. Juni 2025 von 9.30h - 16.15h statt. Eine Anmeldung istüber die teilnehmenden IHKs oder unter https://www.treuz.de/seminare-digitalisierung-im-rechnungswesen/ möglich.
Themen in diesem Fachartikel:
digitalisierung
rechnungswesen
buchhaltung
prozessoptimierung
e
rechnung
erp
automatisierung
controlling
datenqualitaet
change
management
ihk
seminar
workflowmanagement
unternehmenssoftware
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Referent Jochen Treuz ist Trainer, Berater und Autor mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen. Er begleitet Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse und vermittelt praxisnahes Wissen zur Einführung von E-Rechnungen und KI-Anwendungen im Finanzbereich.
Nördliche Hauptstraße 44, 69469 Weinheim
Datum: 28.05.2025 - 08:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2174834
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jochen Treuz
Stadt:
Weinheim
Telefon: 06201877470
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 8 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Digitalisierung im Rechnungswesen - Die ganzheitliche Umsetzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Jochen Treuz | Trainer und Berater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).