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Balkonkraftwerk: Mit Sonnenlicht Portemonnaie entlasten

ID: 2174638

(ots) - Tipps für den Alltag


- Mieter dürfen Balkonkraftwerke installieren
- Balkonkraftwerke sind in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen

In Zeiten steigender Energiepreise und wachsendem Umweltbewusstsein suchen immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, ihren Strombedarf nachhaltig und kostengünstig zu decken. Eine attraktive Lösung sind Balkonkraftwerke, kleine Photovoltaikanlagen.

Lange Zeit hatten Mieter keine Möglichkeit, ihre Energiekosten durch den Einbau von Photovoltaik selbst zu reduzieren. Der Vermieter bestimmte, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach kam. Seit es Balkonkraftwerke gibt, sieht das anders aus. Mieter können sie jederzeit auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse aufstellen. Die Erlaubnis ihres Vermieters benötigen sie nicht. Nur bei Anlagen an der Balkonaußenseite oder der Fassade befestigt werden, kann der Vermieter mitreden.

Doch auf dem Balkon sind die Module Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Lassen sich solche Schäden versichern? Wie die HUK-COBURG sagt, werden diese Risiken in der Hausratversicherung mit abgedeckt. Auch im Winter bei Eis und Schnee können Balkonkraftwerke bedenkenlos draußen bleiben. Manche Hausratversicherungen leisten auch, wenn das Balkonkraftwerk gestohlen wird.

Eine andere Konstellation: Die Minisolaranlage brennt wegen eines technischen Defekts und schädigt einen Dritten. Solche Schäden reguliert normalerweise die Privathaftpflichtversicherung, vorausgesetzt, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Dazu gehören nicht nur Eigentumshäuser und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien. Art und Umfang des Versicherungsschutzes können variieren: Ein persönliches Gespräch mit dem eigenen Versicherer sorgt für Klarheit.

Doch Balkonkraftwerke - an Außenwänden oder auf Garagendächern - sind auch für viele Immobilienbesitzer inzwischen eine Option. Hängen sie fest an der Außenwand, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Am besten bespricht man auch diese Frage mit seinem Versicherer.





Zur Pressemeldung auf huk.de:

https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/balkonkraftwerk.html

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Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de


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Datum: 27.05.2025 - 11:30 Uhr
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