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Neues Namensrecht: Mehr Freiheit für Familien

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ARAG Experte Tobias Klingelhöfer zu Doppelnamen und Bindestrichen


(IINews) - Seit dem 1. Mai ist das deutsche Namensrecht deutlich flexibler. Paare haben nun mehr Möglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens - darunter auch Kombinationen, die bisher nicht erlaubt waren. Früher musste einer der Partner seinen Namen aufgeben oder konnte ihn nur eingeschränkt in einem Doppelnamen führen. Jetzt gilt: Fast alles ist möglich. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen - verständlich erklärt.



Wie ist die Geschichte des Namensrechts? Was galt bisher?

Tobias Klingelhöfer: Ein gemeinsamer Doppelname war bis vor Kurzem nicht möglich. Bisher musste einer der beiden Partner nach der Heirat seinen Nachnamen beibehalten, ohne den des Partners anzuhängen. Gelebte Praxis war bisher, dassdrei von vier Frauenihren Geburtsnamen aufgaben und den Nachnamen des Mannesübernahmen. Der umgekehrte Fall war eher selten. Das war sicher auch Paragraf 1355, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschuldet, der besagte:"Treffen sie (Die Eheleute) keine Bestimmung, so ist der Ehename der Geburtsname des Mannes". Nach einer Gesetzesänderung musste sich seit 1994 ein Ehepaar nicht mehr auf einen Namen einigen. Vielmehr konnte jeder seinen Namen behalten oder aber ein Partner einen Doppelnamen führen. Dass beide Ehepartner denselben Nachnamen führten, war gar nicht vorgesehen. Auch Kinder durften keinen Doppelnamen tragen; sie mussten entweder den einfachen Namen der Mutter oder des Vaters tragen.



Alles neu macht der Mai - wie sieht es seit der Gesetzesänderung aus?

Tobias Klingelhöfer: Seit 1. Mai 2025 gilt das neueNamensrecht. Es beinhaltet mehr Wahlmöglichkeiten beim Ehe- beziehungsweise Familiennamen und erleichtert auch Namensänderungen bei Scheidungen. Sowohl für die Ehepartner als auch für die Kinder gibt es Neuerungen, die zunächst kompliziert klingen, letztendlich aber doch nur mehr Möglichkeiten bieten. Das Namensrechtbleibt übrigens im BGB verankert und regelt dort die Anpassung des Familiennamens, vor allem bei Veränderungen innerhalb der familiären Situation, wie beispielsweise Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption.







Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes zusammensetzen, ist für beide Ehepartner erlaubt. Die Reihenfolge der Namen ist frei wählbar. Je nach Gusto dürfen die einzelnen Namen mit Bindestrich verbunden werden, müssen es aber nicht mehr.



Wie sieht es bei Kindern von nicht verheirateten Eltern aus?

Tobias Klingelhöfer: Wird gemeinsam ein Doppelname gewählt, wird er zum Familiennamen, den auch die Kinder tragen können. Und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil den Doppelnamen wählt. Eine weitere große Neuerung: Kinder haben sogar die Wahl, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Gleichzeitigkönnen Kinder nun auch einen Namen leichter ablegen, wenn sich die Eltern trennen und ihr Name nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt. Ein volljähriges Kind kann seinen Namen ohne Anlass einmalig ändern: Also entweder aus dem Doppelnamen nur einen machen oder vom Namen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln oder aber einen Doppelnamen bestehend aus den Namen beider Elternteile annehmen.



Gilt das neue Namensrecht auch für Verheiratete?

Tobias Klingelhöfer: Auch bereits verheiratete Paare können von dem neuen Namensrecht profitieren. Solange sie noch keinen Ehenamen bestimmt hatten, können sie dies im Rahmen einer Übergangsregelung unproblematisch nachholen. Und auch für Paare mit einem vorhandenen Ehenamen gilt eine einmalige Widerrufsmöglichkeit. Damit möchte der Gesetzgeber auch diesen Familien die Möglichkeit einräumen, einen gemeinsamen Familiennamen für sich und ihre Kinder führen zu können, sich gleichzeitig aber nicht für einen ihrer beiden Geburtsnamen entscheiden zu müssen.



Gibt es Namenskonstellationen, die weiterhin nicht möglich sind?

Tobias Klingelhöfer: Die gibt es in der Tat. Weiterhin nicht erlaubt ist ein neu gebildeter Name durch Zusammenziehen: So bleibt beispielsweise"Müllerlüdenscheidt"aus den Einzelnamen Müller und Lüdenscheidt ausgeschlossen. Auch Bandwurm-Namen über Generationen oder mehrere Eheschließungen hinweg bleiben tabu. So kann Herr Müller-Lüdenscheidt nach der Scheidung zwar Frau Meier-Schulze heiraten, dann aber nicht Meier-Schulze-Müller-Lüdenscheidt heißen. Das Namensrecht beschränkt die Zusammensetzung auf zwei Namen. Jeder Partner sucht sich also einen Teil seines Doppelnamens aus und bildet daraus einen neuen. Ebenso ausgeschlossen ist eine neue Kombination von Namen: Lüdenmüller oder Müllerscheidt wird also keine Option. Und auch bei denKindern kann nicht bunt gewürfelt werden. Kinder Nummer zwei und drei erhalten denselben Nachnamen wie Kind Nummer eins; eben den Familiennamen. Heute hü und morgen hott ist ebenfalls nicht vorgesehen. Denn eine Namensänderung braucht immer einen Anlass - für gewöhnlich Hochzeit, Scheidung oder Adoption.



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Datum: 26.05.2025 - 11:05 Uhr
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Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
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