InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Neuerungen bei der Betriebsprüfung

ID: 2169705

(IINews) - Essen - Unter dem Stichwort"Modernisierung der Betriebsprüfung"erfolgten ab 2023 teilweise Neuregelungen der Betriebsprüfungen, die man laut Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der SteuerberatungskanzleiRoland Franz&Partnerin Essen und Velbert, kennen sollten. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der sogenannten DAC 7-Richtlinie - mit dem Titel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rats vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts.



Die Finanzverwaltung kann nun im Zuge einer Prüfungsanordnung auch Buchführungsbelege anfordern und in der Behörde eine Prüfung durchführen.



Vorverlagerte und beschleunigte Prüfung



Neu ist zunächst eine Bestimmung in der Abgabenordnung (§ 197 Abs. 3 Abgabenordnung (AO)), wonach die Finanzbehörde dann bereits mit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung auch Buchführungsunterlagen anfordern kann. Damit wird die Prüfung praktisch in das Finanzamt vorverlagert.



Gründe für eine Prüfungsanordnung



Woraus kann sich nun ein Prüfungsanlass ergeben? Nach der elektronisch eingereichten Steuererklärung werden angeblich Zufallsprüfungen durchgeführt."Wahrscheinlicher ist, dass die Systeme der Finanzverwaltung Steuererklärungen herausfiltern, die aus Sicht der Behörde nicht plausibel sind", stellt Steuerberater Roland Franz fest.



Das Finanzamt definiert Auffälligkeiten wie folgt:

- Abweichungen von statistisch zu erwartenden Normgrößen,

- stochastische zufällige Erwartungen der Finanzverwaltung,

- Abweichungen im Verhältnis zum Vorjahr.



Beispiel 1: Wird etwa erstmals eine neue Einkunftsart erklärt, weil eine bisher selbst genutzte Wohnung nunmehr fremdvermietet wird, so liegen erstmals Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ sind, führen sie natürlich zu einer Abweichung im Vergleich zum Vorjahr und sorgen dafür, dasshier eine solche Auffälligkeit vorliegt.







Beispiel 2: Gleiches gilt, wenn man den Arbeitsplatz wechselt und nun deutlich mehr verdient. Das ist zwar erfreulich, führt aber in den Systemen der Finanzverwaltung zu einer Auffälligkeit.



Beispiel 3: Gleiches gilt für Kapitaleinkünfte."Wenn man bisher keine erklärt hat, jetzt aber durch den Zufluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung erstmals Geld angelegt hat, Kapitaleinkünfte vereinnahmt und diese auch ordnungsgemäß erklärt hat, führt das zu Auffälligkeiten im Verhältnis zum Vorjahr, die aus Sicht der Behörde zu einem Hinweis und damit zu einem Prüfungsvorschlag führen können", erläutert Steuerberater Roland Franz.



Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung -Überlegungen der Finanzverwaltung



Bei einem Selbstständigen können auch statistische Erwartungen, beziehungsweise Abweichungen davon eine Rolle spielen.



- Hat der Betrieb Rohgewinnaufschlagsätze, die der Richtsatzsammlung entsprechen?

- Stimmen die Relationen zwischen Lohnkosten und Umsatz?

- Hat der Betrieb auffällig viele Fremdarbeiten?

- Passt der Gewinn zum Umsatz?



"Welche Relationen hier im Detail geprüft werden und welche Erwartungen die Finanzverwaltung hier als statistisch normal ansieht, wird natürlich nicht veröffentlicht", wirft Steuerberater Roland Franz ein und fügt hinzu:"Vermutlich werden Gewinnsteigerungen weniger problematisch sein als Gewinnrückgänge oder gar Verluste".



Gleichzeitig wird auch das Sanktionssystem bei nicht fristgerechter Beantwortung von Prüfungsanfragen drastisch verschärft. So sieht eine neue Vorschrift in der Abgabenordnung (§ 200a AO) die Möglichkeit qualifizierter Mitwirkungsersuchen und Mitwirkungsverzögerungsgelder von 75 Euro pro Tag ab dem 1. Januar 2025 vor. Neu sind auch Änderungen bei der Ablaufhemmung bei Festsetzung der Verjährungsfrist (§ 171 Abs. 4 AO).



Das Gesetzgebungsverfahren



VieleÄnderungen greifen seit 2023, einige erst ab dem 1. Januar 2025, wie z.B. § 200a AO (qualifiziertes Mitwirkungsverlangen und Mitwirkungsverzögerungsgelder).


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Roland Franz& Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.05.2025 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2169705
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neuerungen bei der Betriebsprüfung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz& Partner, Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn der Flankenschutzfahnder klingelt ...

Essen - Immer häufiger setzt das Finanzamt sogenannte Flankenschutzfahnder (Quelle: BMF-Schreiben vom 15.12.2022, Az.: IV A 8 - S 1450/19/10001 :003) als Steuerfahnder ein. Diese erscheinen in der Regel unangemeldet, um vor Ort steuerliche Sachverha ...

Erneute Warnung vor Fake-Rechnungen ...

Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der SteuerberatungskanzleiRoland Franz&Partnerin Essen und Velbert, warnt vor Betrugsversuchen, da derzeit vermehrt Fake-Rechnungen von Amtsgerichten im Umlauf und insbesondere Gründerinn ...

Kassenführung nach den GoBD ...

Essen - Mittlerweile scheint es in den Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter einen Wettbewerb zu geben, Kassenführungen möglichst häufig als nicht ordnungsgemäß zu beurteilen. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberat ...

Alle Meldungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.267
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 48


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.