Fortschritte beim Bauen, Rückschritte im Mietrecht
(IINews) - Für die Immobilienwirtschaft bringt der neue Koalitionsvertrag Licht und Schatten.
Die erfahrenen Experten der OTTO STÖBEN GmbH bewerten die Einschätzungen des Immobilienverbands Deutschland (IVD) als ausgewogen und teilen die Sorge, dass positive Impulse – etwa die geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren oder die Einführung des Gebäudetyps E – durch investitionshemmende Maßnahmen konterkariert werden.
Mietrecht: Eingriffe mit Dämpfungseffekt
Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 steht weiterhin in der Kritik. Laut IVD konnte sie die Märkte bislang nicht entspannen – insbesondere in Metropolen wie Berlin oder Hamburg bleibt der Wohnungsmarkt nach wie vor äußerst angespannt und teuer. Immerhin bleibt die sogenannte Neubauausnahme bestehen.
Weitere Eingriffe wie die stärkere Regulierung von Indexmieten, die verbindliche Festlegung von Möblierungszuschlägen sowie die Begrenzung von Kurzzeitvermietungen auf maximal sechs Monate könnten zusätzliche Hürden für Vermieter darstellen. Besonders die geplante Einschränkung von Kurzzeitvermietungenist kritisch zu bewerten, da viele Vermieter ohnehin auf langfristige Mietverhältnisse setzen.
Kritisch sieht OTTO STÖBEN auch die geplante Präzisierung von § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) zur Mietpreisüberhöhung: Vorgesehen ist, den bislang erforderlichen Vorsatz bei der Ausnutzung einer Zwangslage des Mieters zu streichen. Zudem sollen neue Bußgeldtatbestände eingeführt werden – etwa für Verstöße gegen die Mietpreisbremse –, was das Risiko für Vermieter erheblich erhöht.
Bauen: Chance auf Erleichterungen– Umsetzung entscheidend
Positiv beurteilt werden die geplanten Beschleunigungsmaßnahmen im Bauwesen, darunter neue Standards sowie der Gebäudetyp E. Besonders
hervorzuheben ist die angekündigte Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung der Kostenfolgen von DIN-Normen – ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung. Die Einführung dieses Prüfmechanismus könnte insbesondere bei seriellen oder modularen Bauformen Effizienzgewinne ermöglichen.
Kritisch sieht OTTO STÖBEN die geplante vereinfachte Lärmregelung: Diese könnte dazu führen, dass künftig in dichter bebauten Gebieten mehr Lärmbelästigungen auftreten – ein Umstand, der Hausverwaltungen vor zusätzliche Herausforderungen bei der Betreuung von Mietverhältnissen stellt.
Kommunale Eingriffsrechte: Vorkaufsrecht im Fokus
Die geplante Stärkung kommunaler Rechte – etwa beim Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten oder bei Schrottimmobilien – wird von OTTO STÖBEN kritisch gesehen. Auch der IVD warnt vor einer potenziellen Aushöhlung der Vertragsfreiheit, vor allem wenn das Rücktrittsrecht für Verkäufer bei preislimitiertem Vorkauf entfallen sollte. Auch das verlängerte Umwandlungsverbot für Miet- in Eigentumswohnungen bis 2030 stellt aus Sicht der Branche ein Hindernis für Eigentumsbildung dar.
Klimaschutz und Energie: Ziel ambitioniert, Umsetzung unklar
Die geplante Abschaffung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Einführung eines technologieoffenen Nachfolgegesetzes wird grundsätzlich begrüßt. Problematisch ist jedoch, dass die konkrete Ausgestaltung bislang offen bleibt. Wichtige Punkte wie die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten geerbter Immobilien oder die Steuerung der Sanierung nach CO?-Ausstoß sind erste Schritte, reichen aber nicht aus, weil weiterhin klare gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen, die Investitionen planbar und wirtschaftlich sinnvoll machen.
Besonders wichtig bleibt eine praktikable Verzahnung der Sanierungsanforderungen mit der kommunalen Wärmeplanung. Zudem sollte eine Übererfüllung der europäischen Vorgaben – sogenanntes ‚Gold-Plating‘ – vermieden werden, um zusätzliche Bürokratie und Kostenbelastungen für Immobilieneigentümer zu verhindern.
Finanzen und Förderung: Struktur vereinfacht, aber noch ohne konkrete Vorgaben
Die geplante Reduzierung der KfW-Förderprogramme auf zwei Hauptstränge – einen für Neubau und einen für Sanierung – schafft zunächst Übersicht. Doch die Details, etwa zur Förderung des Heizungstauschs oder zum neuen Wohnungsbaufonds, sind bislang unklar.
OTTO STÖBEN begrüßt die steuerliche Entlastung bei geerbten Immobilien und die vorübergehende Wiedereinführung der EH55-Förderung. Zugleich mahnt das Unternehmen jedoch zu mehr Planungssicherheit bei Förderprogrammen, damit Investitionen zuverlässig kalkuliert werden können.
Fazit: Positive Ansätze durch restriktives Mietrecht relativiert
OTTO STÖBEN Immobilien zieht ein gemischtes Fazit: Während das Bau- und Klimarecht die richtigen Wege einschlägt, wirken viele mietrechtliche
Maßnahmen weiterhin als Investitionsbremse. Besonders bedenklich: Eingriffe in bestehende Mietverhältnisse sowie Unsicherheiten bei Indexmieten oder Modernisierungskosten schwächen die Dynamik im dringend benötigten Wohnungsneubau.
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Über die OTTO STÖBEN GmbH
Seitüber 100 Jahren steht OTTO STÖBEN für erfahrene, kompetente Beratung sowie die zuverlässige Begutachtung, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien im Norden Deutschlands. Als aktives Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD) engagiert sich das Unternehmen für einen ausgewogenen, rechtssicheren und investitionsfreundlichen Immobilienmarkt.
Datum: 29.04.2025 - 14:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Selina Horstmann
Stadt:
24103 Kiel
Telefon: 0431 664520
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Meldungsart: Unternehmensinfos
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Freigabedatum: 29.04.2025
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