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Bioabfall ab 1. Mai sauberer sammeln: kompostierbare Beutel wichtige Helfer

ID: 2168427

(ots) - Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland strengere Kontrollwerte für Fremdstoffe in der Bioabfallsammlung. Wichtig für Bürgerinnen und Bürger: Zertifiziert industriell kompostierbare Bioabfall-Sammelbeutel bleiben trotz der neuen Vorgaben weiterhin erlaubt, sofern keine abweichenden Regelungen durch kommunale Entsorger bestehen.

Mit der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) werden die Anforderungen an die Sauberkeit von Bioabfällen erhöht. Ziel ist es, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt weiter zu reduzieren. Erstmals werden verbindliche Kontrollwerte eingeführt: Der Kunststoffanteil im Bioabfall darf künftig nicht mehr als ein Prozent betragen. Zur Einhaltung der neuen Vorgaben werden verstärkt Kontrollen der Biotonnen durchgeführt.

Kompostierbare Sammelbeutel weiterhin zulässig

Zertifizierte, industriell kompostierbare Bioabfall-Sammelbeutel werden in vielen Haushalten bevorzugt eingesetzt, denn sie erleichtern die getrennte und hygienische Sammlung von küchenstämmigen Bioabfällen und steigern die Erfassungsrate von Biogut für das organische Recycling - ein Nutzen, der auch in der Bioabfall-Verordnung (BioAbfV) anerkannt ist. Deshalb bleiben diese Beutel auch nach dem 1. Mai 2025 zulässig - vorausgesetzt, sie erfüllen folgende Anforderungen:


- Zertifizierung nach DIN EN 13432 und einer Zusatz-Zertifizierung für die Desintegration innerhalb von sechs Wochen industrieller Kompostierung (z.B."DINplus"),
- Herstellungüberwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen,
- Einheitliche Kennzeichnung mit dem"Keimling"-Symbol und einem Hinweis auf die Zulassung durch den Entsorgungsträger.

Dank der bundeseinheitlichen Kennzeichnungspflicht sind diese Beutel bei Kontrollen eindeutig als zulässige Hilfsmittel erkennbar.

Hinweis für Verbraucher zur Zulassung der Beutel in ihren Kreisen

Trotz bundesweiter gesetzlicher Zulassung der Bioabfall-Sammelbeutel können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor Ort (bzw. in manchen Bundesländern die kreisangehörige Kommune) abweichende Regelungen für die Hilfsmittel zur Sammlung von Bioabfällen festlegen. Verbraucher sollten daher mögliche Hinweise aus der örtlichen Abfallsatzung zur Verwendung von kompostierbaren Sammelbeuteln beachten. Wichtig ist auch: Alle anderen kompostierbaren oder biologisch abbaubaren Kunststoffprodukte sind nicht für die Entsorgung in der Biotonne zugelassen. Sie gelten ebenso wie herkömmliche Kunststoffe als Fremdstoffe und müssen aus den Bioabfällen entfernt werden.





Pressekontakt:

Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V.,
Katrin Schwede-Pritchard: hallo(at)inak.bio


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Datum: 29.04.2025 - 09:47 Uhr
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