InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Presseerklärung zum Surfunfall an der Eisbachwelle in München

ID: 2167643

(ots) - Die Angehörigen der am 16. April 2025 an der Münchener Eisbachwelle verunglückten Surferin bitten mich als ihren Rechtsanwalt das Folgende mitzuteilen:

Nach ihrem tragischen Surfunfall ist die Surferin am gestrigen Abend im Beisein von Familie und engen Freunden friedlich eingeschlafen und verstorben.

Wir bitten die Medien eindringlich darum, im Falle weiterer Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen und ihrer Angehörigen zu wahren und insbesondere von einer identifizierenden Berichterstattung abzusehen. Auch von Kontaktaufnahmen mit den Angehörigen bitten wir abzusehen. Etwaige Anfragen sind vielmehr ausschließlich an unsere Kanzlei zu richten.

Rechtsanwalt Nicolas Jim Nadolny

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Nicolas Jim Nadolny
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: nn(at)schertz-bergmann.de
Tel.: 030 / 88 00 15 - 0


Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Extase, extreme Eskalationen und Exkapaden auf Joyn: Die Dating-Show Die Streaming Highlights im Mai
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.04.2025 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2167643
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Medien & Unterhaltung



Dieser Fachartikel wurde bisher 247 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Presseerklärung zum Surfunfall an der Eisbachwelle in München"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schertz Bergmann Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Presserechtliche Information für Christian Ulmen ...

Aus Anlass der aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung zeigen wir an, dass wir ab sofort und allein die presserechtlichen Interessen von Christian Ulmen vertreten. Die Berichterstattung ist nach summarischerÜberprüfung aus mehreren Gründen rechtswidri ...

Presseerklärung für Kai Wegner ...

Der Tagesspiegel formuliert heute im Checkpoint die Behauptung, dass mein Mandant dieÖffentlichkeit bewusst getäuscht habe. Diese Aussage ist haltlos. Es gibt hierfür keine Grundlage. Auch die vom Tagesspiegel hierfür in Bezug genommene Begründu ...

Alle Meldungen von Schertz Bergmann Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 73


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.