Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

(PresseBox) - Erwerb eigener Aktien– 29. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 31. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025 wurden 0 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt.
Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 24. März 2025 bis einschließlich 28. März 2025 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
Datum / Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) / Durchschnittskurs (Euro)Volumen (Euro)
31.03.25 / - / - / -
01.04.25 / - / - / -
02.04.25 / - / - / -
03.04.25 / - / - / -
04.04.25 / - / - / -
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 04. April 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 104.500 .
Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse.
Informationenüber die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.samara-ag.com
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 07.04.2025 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2164333
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Sliema
Kategorie:
Finanzen
Dieser Fachartikel wurde bisher 2 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Samara Asset Group (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).