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Barrierefreies Internet dank Accessperts Scanner: So testen Sie Ihre Seite

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(IINews) -

Wie prüft man die Barrierefreiheit von Websites?

Wenn Sie bereits Maßnahmen zur Barrierefreiheit Ihrer Website getroffen haben, erspart Ihnen das jetzt womöglich etwas Arbeit. Dennoch ist es wichtig, dass Sie sich mit den Grundlagen des BFSG vertraut machen. Prüfen Sie dabei unbedingt, ob Ihre Website bereits den Vorgaben entspricht oder noch einmal nachgebessert werden muss. Möglich ist das mit Scanning-Tools wiehttps://accessperts.de/scanner/, die speziell für die barrierefreien Vorgaben entwickelt wurden. Die Website wird dabei automatisch gescannt und auf alle wichtigen Parameter geprüft. Anschließend erhalten Sie entsprechende Verbesserungsvorschläge, die dann konkret umgesetzt werden können.

Welche Punkte müssen Websites künftig erfüllen, um als barrierefrei zu gelten?

Was genau als barrierefreie Website gilt, könnte man grundsätzlich individuell auslegen. Ab Juni 2025 gelten in Deutschland jedoch genaue Vorgaben, die durch das BFSG geregelt werden. Diese gilt es dann zu erfüllen, um den eigenen Webauftritt rechtskonform gestalten zu können. 

Websites müssen künftig einfach wahrnehmbar sein. Das heißt konkret, dass alle Inhalte auch für blinde oder taube Personen problemlos zugänglich sein müssen. Möglich wird das, indem Sie einen Screenreader zur Verfügung stellen, der den Text vorliest. Doch auch Bilder müssen mit einem beschreibenden Text ausgestattet werden und Videos sind entsprechend mit Untertiteln hochzuladen. Beachten Sie auch, dass die Schriftgröße auf Ihrer Website individuell angepasst werden kann.

In weiterer Folge geht es auch um die Bedienbarkeit, die so einfach wie möglich sein sollte. Eine besondere Herausforderung stellt aus technischer Sicht die Sprachsteuerung dar. Um diese Maßnahme umzusetzen, braucht es meist einen Experten. Navigationselemente wie Menüs und Formulare können Sie im Backend aber auch problemlos selbst vereinfacht darstellen.

Zudem müssen Sie sicherstellen, dass alle Inhalte möglichst verständlich sind. Vor allem komplexe Themen gilt es künftig mit vereinfachter Sprache zu erklären. Dafür müssen Sie nun aber nicht alle Inhalte komplett überarbeiten. Die einfachste Lösung hierfür ist, eigene Unterseiten zu erstellen, auf die dann verlinkt wird. So können Personen mit entsprechenden Bedürfnissen eigens für sie konzipierte Inhalte einsehen.

Keine Barrierefreiheit kann künftig teuer werden

Wenn Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website auf die leichte Schulter nehmen, kann das künftig teuer werden. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro können durch die Marktaufsicht verhängt werden, wenn Verstöße festgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den digitalen Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zu unterbinden. Dass direkt anfangs drakonische Strafen verhängt werden, ist jedoch nicht zu erwarten. Vielmehr werden die Behörden auf einen Diskurs setzen und Unternehmen erst einmal auf Fehler hinweisen.





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Datum: 19.04.2004 - 11:23 Uhr
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