Der EU-Führerschein aus England, ein weiterer Hoffnungsschimmer für Verkehrssünder?
Auch in England kann man seinen EU-Führerschein erwerben, aber was ist mit der Meldepflicht, mit der es ja in Großbritannien nicht so weit her ist?
(IINews) - Auch in England kann man seinen EU-Führerschein erwerben, aber was ist mit der Meldepflicht, mit der es ja in Großbritannien nicht so weit her ist?
Ist der dort erworbene EU-Führerschein legal?
Hier gibt die EU Richtlinie 91/439 klar Auskunft: die britische Krone darf nur eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene auch einen 2. Wohnsitz in GB hat. Da GB es nicht so genau nimmt mit dem Wohnsitz, denn England hat weder ein Einwohnermeldeamt noch kennt England ein Meldegesetz (185 Tageregelung), somit kann und wird der Englische EU Führerschein direkt "wiedererteilt" -
Die Wiedererteilung erfolgt ohne Anreise nach England und ohne erneute Prüfung.
Ergänzend dazu sagt die §28 der Fahrerlaubnisverordnung, dass jeder der in England einen Führerschein erwarb, diesen auch und der Bundesrepublik nutzen darf, wenn er sich hier dauerhaft niederlässt.
Somit sind diese EU-Führerscheine der britischen Krone legal. Es gibt jedoch ein paar „kleine“ Vorteile gegenüber den Führerscheinen aus dem Ostblock. Da die britische Krone kein Meldegesetz und kein Einwohnermeldeamt kennt, verwischt die 185 Tage Frist.
Wie läuft der Erwerb des EU-Führerscheins in England nun ab und wer darf ein solches Papier legal und rechtssicher erwerben?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass man schon mal in Besitz eines gültigen Führerscheins war und somit eine Führerscheinprüfung abgelegt hat. Selbstverständlich müssen etwaige Sperrfristen ebenfalls abgelaufen sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann man in England einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Da England weder über ein Meldegesetz noch ein Einwohnermeldeamt verfügt, wird der EU-Führerschein ausgestellt, unter der Voraussetzung, dass man schon einmal in Besitz eines gültigen Führerscheines in einem EU. Staat war. Der Führerschein allein bestätigt, dass alle Gesetze und Richtlinien eingehalten wurden.
Mit einem im EU-Ausland erworbenem Führerschein, darf man auch rechtssicher in Deutschland fahren. Die MPU darf bei der Benutzung eines EU-Führerscheines nicht vorausgesetzt werden, denn das OVG Rheinland-Pfalz Koblenz NZV 2005, 605 ff. (Beschluss v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) stellte im Eilbeschluss fest, dass ein behördliches Nutzungsverbot in der Erwartung aufgehoben wird, dass die Anwendung der deutschen Vorschriften zur MPU für einen ausländischen EU Führerschein ohne MPU nicht Bestand haben wird.
Im Klartext heißt das : Die MPU Anordnung gilt nur für den Wiedererwerb eines deutschen Führerscheines, nicht für den Erwerb eines EU-Papieres.
Man muss sich nicht selber um die Details kümmern, es gibt Agenturen, wie zum Beispiel tarabas68 mit dem Inhaber Rolf Herbrechtsmeier, die alle Formalitäten legal und rechtssicher Erledigen und Ihnen somit sogar die Anreise ersparen, wie erwähnt, es gibt kein Meldegesetz.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Betreiber Rolf Herbrechtsmeier beschäftigt sich seit langem mit der vermittlung von legalen und rechtssicheren EU-Papieren.
Tarabas68 Media
Inhaber:
Rolf Herbrechtsmeier
Auf der Moorlage 39
D-32 805 Horn-Bad Meinberg
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Frank Varoquier
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Datum: 23.06.2010 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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