InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Parkplatzsuche: Samstag ist ein Werktag

ID: 2150089

(ots) - Wer am Straßenrand parkt, muss oft einen Parkschein oder die Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Diese Regelung gilt in vielen Innenstädten werktags - also auch an Samstagen. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmerksam.

In der Nähe von Geschäften und Restaurants oder in belebten Wohnvierteln ist das Parken am Straßenrand oft erlaubt. Allerdings ist das in der Regel zeitlich beschränkt: Je nach Uhrzeit und Tag dürfen Autos dort nur mit Parkscheibe oder Parkschein stehen."Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Knöllchen rechnen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.

Die Verkehrsschilder zeigen, an welchen Tagen die Parkscheibe oder ein gekaufter Parkschein notwendig ist. So kann die Angabe zum Beispiel"Montag bis Freitag"oder"werktags"lauten. Wichtig zu wissen:"Der Samstag gehört zu den Werktagen. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht dazu", erklärt R+V-Experte Richter. Ausnahme: Die Beschilderung schließt den Samstag aus, es steht dort also"werktags außer samstags".

Bei defekter Parkuhr: Parken nur mit Parkscheibe

Was tun, wenn die Parkuhr defekt ist?"Man darf parken, muss sich aber an die Höchstparkdauer halten und eine Parkscheibe nutzen", sagt Richter. Diese darf auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden, bei Ankunft um 12:45 Uhr beispielsweise auf 13:00 Uhr. Dabei muss der Zeiger genau auf einem Strich stehen."Die Parkscheibe nachzustellen und somit die Parkdauer zu verlängern, ist verboten", ergänzt Richter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


- Wird die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschritten, sind 20 Euro fällig. Steht das Auto mehr als drei Stunden zu lang auf dem Parkplatz, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro.
- Parkscheiben haben eine festgelegte Größe von 11 x 15 cm und müssen blau-weiß sein.
- Zudem sind inzwischen elektronische Parkscheiben erlaubt, wenn diese eine Typengenehmigung aufweist. Für sie gilt: Über dem Display muss gut lesbar"Ankunftszeit"stehen. Zudem muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 auf der Vorderseite abgebildet sein.





Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter(at)arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Threads: (at)ruv_de


Original-Content von: R+V Infocenter,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Milliardenauftrag: Rheinmetall erfolgreich mit TaWAN LBO für die Bundeswehr–Digitalisierung der Streitkräfte nimmt Fahrt auf Autoland Bayern: CSU-Fraktion fordert aktive Transformation der Automobilindustrie und mehr Autopatriotismus
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.02.2025 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2150089
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Wiesbaden



Kategorie:

Automobilindustrie



Dieser Fachartikel wurde bisher 105 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Parkplatzsuche: Samstag ist ein Werktag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Auto parken: Offene Fenster können teuer werden ...

Einen Hitzestau im Auto vermeiden: Bei sommerlichen Temperaturen parken viele ihre Wagen mit geöffneten Fenstern. Doch wer sein Fahrzeug verlässt, muss es gegen unbefugte Benutzung sichern - sonst kann es teuer werden. Darauf macht das Infocenter d ...

Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen ...

Viele Wohnungen werden zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Doch was tun, wenn dieser Platz nicht benötigt wird? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, wann eine Kündigung oder eine Untervermietung erlaubt ist.Manche Mi ...

Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert ...

Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchu ...

Alle Meldungen von R+V Infocenter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.298
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 177


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.