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Leistungsschutzrecht: Ja des DJV ist kein Selbstläufer

ID: 213641


(ots) - Der Gesamtvorstand des Deutschen
Journalisten-Verbandes hat auf seiner heutigen Sitzung in Leipzig
deutlich gemacht, dass die Zustimmung des DJV zu einem
Leistungsschutzrecht der Verlage an Bedingungen geknüpft ist. Ein
solches Recht, das die Investitionen in gedruckte und Online-Medien
der Verlage künftig schützen soll, trage der DJV nur mit, wenn die
berechtigten Interessen der Urheber umfassend gewährleistet würden,
betonte der DJV-Gesamtvorstand. Dem Gremium gehören neben dem
siebenköpfigen Bundesvorstand die Vorsitzenden der DJV-Landesverbände
an. Unabdingbare Voraussetzung sei, dass die Journalistinnen und
Journalisten ihre Urheberrechte uneingeschränkt wahrnehmen könnten.
Zudem macht sich der DJV etwa dafür stark, dass eine angemessene
Beteiligung der Urheber an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht
gesetzlich geregelt wird. Dieser Anteil solle nach Meinung des DJV
bei 50 Prozent liegen. Eine Zahlungspflicht der Journalisten, die
redaktionelle Inhalte von Homepages der Verlage für ihre Recherchen
benötigten, müsse vermieden werden.

"Das Ja des DJV zum Leistungsschutzrecht ist kein Selbstläufer",
erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Nicht verhandelbar
sind für uns die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der
Informationsfreiheit, die bereits heute als Schranken im Urheberrecht
verankert sind." Kein Verlag könne einzelne Worte oder Satzteile aus
Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten
wäre. Die Zustimmung des DJV zu einem Verlegerleistungsschutzrecht
gebe es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Konken: "Wir
werden dabei in die Bewertung auch mit einbeziehen, wie es die
Verleger künftig mit den gemeinsamen Vergütungsregeln halten wollen."



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Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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Datum: 21.06.2010 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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