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Wohnen ohne Barrieren

ID: 210648

Keine Selbstverständlichkeit in vielen Situationen


(PresseBox) - Eigentlich sollten vor allem älteren und behinderten Mietern in der Wohnungsbranche keinerlei Schwierigkeiten begegnen. Allerdings ist es oft der Fall, dass sich andere Mieter bei in diesem Bereich notwendigen Umbauvorhaben beschweren. Das Immobilienportal www.myimmo.de informiert über die juristische Sachlage.
Ältere Menschen und Mieter mit Behinderungen haben es in Wohnhäusern sowie mit der Eigentümergemeinschaft bei Wohnungseigentum nicht immer leicht. Ausstattungen wie Rampen oder elektrische Treppenlifts sollten laut Rechtslage überall ermöglicht werden und somit ein sogenanntes "Wohnen ohne Barrieren" garantieren. Oft reagieren andere Mieter auf die Bauvorhaben allerdings mit Ärger und Beschwerden. Betroffene können bei Weigerungen der Eigentümergemeinschaft ihr Recht jedoch grundsätzlich einklagen.
Generell sollte jedoch versucht werden, hier zunächst auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Außerdem wird durch diverse Rechtsstreitigkeiten die Wohnatmosphäre nur unnötig belastet. Der Aufwand für bestimmte Vorrichtungen in der Wohnung (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung) oder im Wohnhaus ist oft eher gering und die Kosten müssen laut Verbraucherschutz vom Betroffenen sogar selbst gedeckt werden.
Der Verbraucherschutzverein empfiehlt prinzipiell derartigen Situationen vorzubeugen und nicht erst auf mögliche Ansprüche oder Klagen zu warten. Stattdessen kann ein gewisser Standard kontinuierlich geschaffen werden. Gerade bei anfallenden Renovierungen und anderen nötigen Bauvorhaben können hinderliche Barrieren leicht beseitigt werden. So sollte es beispielsweise bei durchgeführten Modernisierungsarbeiten kein Problem darstellen, etwaige schwierige Stufen zu entfernen oder für optimale Beleuchtung zu sorgen. Entsprechende Überzeugungsarbeit ist hier jedoch in vielen Situationen nach wie vor unumgänglich.
Weitere Informationen:




http://news.myimmo.de/eigentuemergemeinschaft-muss-wohnen-ohne-barrieren-zustimmen/5601.html
Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.

Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutsch- und englischsprachige Internetportale im Shoppingbereich wie www.shopping.de, www.preisvergleich.de und www.best-price.com und tritt mit www.auvito.de als kostenloses Online-Auktionshaus auf. Mit www.auvito.at und www.auvito.ch wird der Service auch auf zwei speziell für den österreichischen und schweizer Markt ausgerichteten Partnerportalen betrieben. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de und Automobile mit www.auto.de.

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Datum: 15.06.2010 - 12:51 Uhr
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