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Die Hausratversicherung für die erste Wohnung - den Start in die eigenen vier Wände absichern

ID: 204031

Ein Feuer gehört zu den Gefahren, die in der Hausratversicherung versichert sind. Wenn alles vernichtet ist, leistet die Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert.


(IINews) - Die erste eigene Wohnung, eingerichtet nach dem eigenen Geschmack, ein Kleinkredit aufgenommen und das Leben läuft. Machen sich junge Leute bei der ersten eigenen Wohnung wirklich über alles Gedanken? Nicht in jedem Fall, denn nach statistisch gesehen verfügt nicht jeder Haushalt über die Hausratversicherung.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Gegen die Gefahren des täglichen Lebens schützt die Hausratversicherung unser Hab und Gut innerhalb der Wohnung. Dazu gehören Einrichtungsgegenstände, Möbel, aber auch Verbrauchsgüter wie z. B. Kosmetika oder die Lebensmittel. Nicht nur durch eigenes Verschulden kann ein Schaden auftreten, auch durch äußere Einflüsse kann es zu einem Schaden in der Wohnung kommen, ohne dass man es verhindern kann.

Bei einem Wohnungsbrand in einem Vierfamilienhaus kommt es zu einer starken Verrauchung des Treppenraumes. Die Nachbarn verlassen das Haus über das Treppenhaus, einige lassen bei der Flucht die Wohnungstür offen stehen. Auch wenn der Brand auf die betroffene Wohnung beschränkt bleibt, werden die anderen Wohnungen durch den Rauch und Ruß stark verunreinigt. Sämtliche Möbel sind von einem dicken Russfilm überzogen und müssen teilweise entsorgt werden. Kosten, die von der Hausratversicherung übernommen werden. Vor allem ist wichtig, dass die Hausratversicherung, wie in diesem Fall, die Möbel zum Wiederbeschaffungswert ersetzt und nicht zum Zeitwert.

Auch ein Unwetter kann zu einer unliebsamen Überraschung werden. Bei einem Sturm (also eine Luftbewegung mit Windstärke acht) wird ein Ast eines Baumes in ein Fenster gedrückt. Durch das beschädigte Fenster wird der Regen in das betroffene Zimmer gedrückt. Der Teppich wird aufgeweicht, das in der Nähe des Fensters stehende Sofa wird vollkommen verschmutz und durchnässt. Es muss entsorgt werden. Die Hausratversicherung wird auch diesen Schaden übernehmen, da dieser Schaden versichert ist.





Ein Einbruch ist so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann. Nur mal eben einkaufen und schon haben sich dunkle Gestalten an der Rückseite des Hauses an der Terrassentür zu schaffen gemacht und aus dem Wohnzimmer in Windeseile teure Hifi-Gegenstände entwendet. Da der Einbruchdiebstahl ebenso in den Umfang der Hausratversicherung fällt, können die entwendeten Gegenstände neu beschafft werden.

Aber auch für alle anderen Gefahren ist die Hausratversicherung ein wichtiger Schutz. Sei es beim Fahrraddiebstahl oder wenn im Urlaub Dinge aus dem verschlossenen Hotelzimmer entwendet werden. Viele Risiken lassen sich zusätzlich zu den allgemeinen Hausratbedingungen noch mit einschließen. So kann die bestmögliche individuelle Vorsorge getroffen werden.

Bildquelle: Krümel, www.pixelio.de

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Datum: 27.05.2010 - 09:47 Uhr
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Kategorie:

Haus & Garten


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