InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Betriebskostennachforderungen bei Gewerberaum

ID: 201946

Axel List, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Berlin


(IINews) - Berlin, 20.05.2010
In seinem am 27.01.2010 verkündeten Urteil (XII ZR 22/07) entschied der BGH, dass die bei der Wohnraummiete greifende Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB bei gewerblichen Mietverhältnissen nicht zum Tragen kommt. Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB hat der Vermieter bei Wohnraum innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes die Betriebskosten abzurechnen. Gelingt ihm dies nicht innerhalb der zuvor genannten Frist, kann er keine Nachforderung aus der Abrechnung geltend machen. Im gewerblichen Bereich ist der Vermieter zwar verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist - meist nach Ablauf eines Jahres -, die Betriebskosten abzurechnen. Kann er diese Frist allerdings nicht einhalten, ist dies nach Auffassung des BGHs ohne jegliche Sanktion. Der Vermieter kann demnach auch nach Ablauf der 12-Monats-Frist im gewerblichen Mietrecht Nebenkostennachforderungen wirksam geltend machen.

Rechtsanwalt Axel List ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt seit über 15 Jahren sowohl öffentliche Auftraggeber wie auch Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Bauträger und Handwerker in baurechtlichen Angelegenheiten. Zu seinem Mandantenkreis zählen weiter: gewerbliche Vermieter und Makler, die er in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten vertritt. Herr List ist Mitautor des "Formularbuch Baurecht", Herausgeber: Prof. Hans-Benno Ulbrich, Werner Verlag und des Formularbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht", Herausgeber: Prof. Hans-Benno Ulbrich, Luchterhand Verlag sowie Dozent der TÜV Rheinland Akademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.boeninger-list-koehn.de.




Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Axel List ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt seit über 15 Jahren sowohl öffentliche Auftraggeber wie auch Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Bauträger, Handwerker in baurechtlichen Angelegenheiten. Zu seinem Mandantenkreis zählen weiterhin gewerbliche Vermieter und Makler, die er in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten vertritt. Herr Axel List ist Mitautor des "Formularbuch Baurecht", Herausgeber Prof. Benno Ulbricht, Werner Verlag und des "Formularbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht", Herausgeber Prof. Benno Ulbricht, Werner Verlag sowie Dozent der TÜV Rheinland Akademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Top10Press
Ralf List
Sebastianstrasse 16
52066
Aachen
redaktion(at)top10press.de
024153106360
http://www.top10press.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Kredite bei negativer Schufa - ohne Bonitätsprüfung ! ThyssenKrupp verstärkt Werkstoffdienstleistungen in Zentral- und Osteuropa
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.05.2010 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 201946
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Axel List
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-3279990

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 209 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Betriebskostennachforderungen bei Gewerberaum"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Axel List (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwalt Axel List



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.223
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 437


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.