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BGH prüft Sicherungspflicht bei WLAN-Anschluss: Rechtsanwalt Solmecke steht für O-Töne bereit

ID: 199089


(IINews) - Müssen WLAN-Betreiber ihr Netzwerk vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte schützen? Haften sie für Urheberschutzverletzungen, die Außenstehende über das ungeschützte WLAN etwa in einer Tauschbörse begehen? Der Bundesgerichtshof prüft die Sicherungspflicht des WLAN-Inhabers und verkündet am Mittwoch früh das Ergebnis. Die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Otto Freiherr Grote von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE stehen für Kommentare zur Verfügung.

Kurz zusammengefasst:
- Mittwoch wird BGH-Urteil zum Thema WLAN-Haftung erwartet
- WILDE BEUGER & SOLMECKE betreiben eine Kölner Medienrecht-Kanzlei
- Christian Solmecke ist spezialisiert auf Internet-Recht
- Christian Solmecke vertritt 7.000 Filesharer vor Gericht
- Link: http://www.wbs-law.de/

Kaum ein Haus, das kein WLAN nutzt. Firmen, Hotels, Wohngemeinschaften und nicht zuletzt auch ganz einfache Familien: Sind die Betreiber des WLANs dazu verpflichtet, ihre Netzwerke zu schützen, sodass unberechtigte Anwender sie nicht mehr nutzen können? Und haften die WLAN-Betreiber persönlich, wenn Außenstehende das WLAN nutzen - etwa um illegal Copyright-geschützte Multimedia-Dateien (Musik, Filme) in einer Tauschbörse anzubieten?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelte diesen Fall und wird am Mittwoch (12. Mai 2010) gegen 9 Uhr das Urteil verkünden.

Konkret geht es um diesen Sachverhalt: Die vom Musiker Moses Pelham gegründete Frankfurter Plattenfirma 3p klagte gegen einen Anschlussinhaber. Die Firma 3p hält die Rechte an dem Lied "Sommer unseres Lebens" von Sebastian Hämer. Dieser Song wurde nachweislich im Internet zum illegalen Herunterladen angeboten - über die IP-Adresse des Beklagten, der als Anschlussinhaber des WLAN-Netzes geführt wird. Der Anschlussinhaber war zur Tatzeit der Urheberschutzverletzung im Urlaub und kann das Vergehen gar nicht selbst begangen haben. Die Plattenfirma behauptet, dass der WLAN-Anschluss auch in der Urlaubszeit aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen sei. So hätten ihn Außenstehende ohne Probleme für ihre Zwecke nutzen können. Aus diesem Grund forderte die Plattenfirma vom Anschlussbesitzer Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.





Christian Solmecke, Partner in der Kölner Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE, ist spezialisiert auf das Filesharing-Problem und berät bereits über 7.000 Betroffene aus ganz Deutschland. Solmecke sagt: "Das Urteil des BGH wird weitreichende Konsequenzen für alle Firmen und Personen haben, die ein WLAN betreiben - wenn sie grundlegend für alle Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können, die in ihrem Netzwerk passieren."

RA Christian Solmecke und sein Kollege RA Otto Freiherr Grote kennen sich in der Materie bestens aus. Sie stehen gern zur Verfügung, um allen Medien (Print, Hörfunk, TV) Mittwoch ab 9 Uhr früh eine Ersteinschätzung des Urteils als O-Ton zu geben - unter der Telefonnummer 0221 - 951 563 - 0. Ab 9:30 Uhr wird es auf der Website www.wbs-law.de auch eine ausführliche Einschätzung des Urteils in Textform geben, die die Medien gern übernehmen dürfen. (2591 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)

Homepage: http://www.wbs-law.de/
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/


Weiterführende Kontaktdaten

Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Fernseh-, Film- und Entertainmentbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei jetzt zehn Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (36) hat in den vergangenen drei Jahren den Bereich Internetrecht stetig ausgebaut. So betreut er z.B. über 7.000 Klienten in Hinsicht auf die Filesharing-Abmahnungen.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 - 951563-23
Fax: 0221 - 951563-3
E-Mail: solmecke(at)wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/

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Datum: 12.05.2010 - 06:30 Uhr
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