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Gebäudeversicherung: Risikomerkmale im Tarif

ID: 198902

Nicht nur das Baujahr oder die Größe eines Hauses spielen für die Prämienberechnung der Gebäudeversicherung eine wichtige Rolle. Auch alles, was das Risiko der Versicherung erhöht, fließt in die Beitragsberechnung ein.


(IINews) - Die Tarife zur Gebäudeversicherung sehen Prämiensätze für die verschiedenen Bauartklassen vor. Die Bauart der Außenwände oder der Dacheindeckung spielt eine Rolle, in welche der fünf Bauartklassen ein Gebäude vom Risiko eingestuft wird. Es ist z. B. von großer Bedeutung, ob ein Gebäude in Massivbauweise mit Ziegeldach erreichtet wurde oder ob es sich um ein Objekt mit Reetdach handelt. In der Regel wird bei der Beantragung der Gebäudeversicherung danach gefragt, in welcher Art die Umfassungswände oder das Dach errichtet sind.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebäudeversicherung.html

Bei de Beurteilung des Risikos für eine Gebäudeversicherung ist der Standort des Hauses von großer Bedeutung. Deutschland ist in verschiedene Tarifzonen eingeteilt. Diese Tarifzonen gibt es für die Gefahren Leitungswasser und Sturm. Je höher die Tarifzone ist, desto höher fällt auch die Versicherungsprämie aus.

Wenn ein Gebäude mit mehr als 50 % der Fläche wohnwirtschaftlich genutzt wird, kann eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wird mehr als die Hälfte der Fläche gewerblich genutzt, so muss eine andere Versicherung, z. B. die Geschäfts-Gebäudeversicherung gewählt werden.

Die Versicherung kann im Bereich der Gebäudeversicherung einen Zuschlag fordern, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt. Dieses ist dann der Fall, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft Feuer gefährdete Betriebe ansässig sind. Aber auch die Fußbodenheizung, das Schwimmbecken oder der Leerstand eines Gebäudes führt zu einem erhöhten Risiko, dass sich in der Beitragsberechnung der Gebäudeversicherung auswirkt.

Der Versicherungsnehmer kann natürlich auch die Erweiterung seines Versicherungsschutzes beantragen. Denkbar ist z. B. der Einschluss von weiterem Gebäudezubehör oder Grundstücksbestandteilen (Carport, Gartenhütte etc.) oder der Einschluss von weiteren Rohrleitungen für Leitungswasserschäden. Aber auch die Absicherung gegen Überspannungsschäden und die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen versicherter Kosten sind möglich.





Bildquelle: Hanspeter Bolliger, www.pixelio.de

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Datum: 11.05.2010 - 15:47 Uhr
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Kategorie:

Haus & Garten


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