Hausratversicherung - welche Bedeutung hat die Außenversicherung
Eine Hausratversicherung ist unverzichtbar. Die meisten Dinge, die wir tagtäglich in unserern Wohnumfeld benutzen, sind darüber versichert.

(IINews) - Über die Hausratversicherung sind alle Gegenstände abgesichert, die zum Hausrat gehören und zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen. Dazu gehören im gewissen Umfang auch Wertgegenstände und Bargeld. Wie sieht es aber aus, wenn Teile des Hausrates vorübergehend sich außerhalb der Wohnung befinden und entwendet oder beschädigt werden?
Hausratsachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend (maximal drei Monate) außerhalb der Wohnung befinden.
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Diese Bestimmung nach §7 VHB (Allgemeine Hausrat-Bedingungen) soll mittels einiger Schadensbeispiel verdeutlicht werden.
Wenn sich der Versicherungsnehmer im Urlaub eine Videokamera leiht und dieses bei einem Brand im Hotel zerstört wird, besteht kein Versicherungsschutz, da die Kamera auch nie zum Hausrat des Versicherungsnehmers gehört hat.
Besaß der Versicherungsnehmer hingegen diese Kamera vor Antritt der Reise, fällt die Zerstörung in den Bereich der Hausratversicherung. Dieses gilt auch dann, wenn die Kamera einem Freund für dessen Urlaub ausgeliehen wurde.
Ein Seniorenehepaar überwintert vier Monate auf Mallorca. Dort werden sie nach sechs Wochen überfallen und ausgeraubt. Die Hausratversicherung wird die Regulierung des Schadens dann wahrscheinlich ablehnen, sollte sich herausstellen, dass ein Aufenthalt auf Mallorca mehr als drei Monate dauern sollte.
Im Urlaub wird Familie Schneider ein dort gekauftes, teures Lederkostüm und Bargeld aus dem Hotel entwendet. Hier wird die Hausratversicherung wiederum den Schaden übernehmen. Zwar befand sich das Kostüm nie in der Wohnung der Versicherungsnehmer, doch es war das Ziel, dieses dort nach der Reise unterzubringen.
Durch einen Brand im Gartenhaus des Versicherungsnehmers außerhalb des Versicherungsgrundstückes werden Möbel und Gartengeräte zerstört. Die Hausratversicherung wird für diesen Schaden nicht leisten, da diese Gegenstände dauerhaft aus der Wohnung entfernt wurden.
Abweichend davon gilt eine Regelung für Wehr- oder Zivildienstleistende oder bei der Ausbildung. Deren Hausratgegenstände sind auch über drei Monate hinaus über die Außenversicherung abgesichert, sofern der oder die Betreffende noch keinen eigenen Hausstand gegründet hat.
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