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Angaben in der Mieterselbstauskunft. Der wichtigste Schritt zum Mietvertrag

ID: 193147


(IINews) - Wer einen Mietvertrag unterschreibt, sollte auf viele Dinge achten. Doch auch der Vermieter braucht einige Absicherungen und Informationen zum potentiellen Mieter, zum Beispiel eine Mieterselbstauskunft. Was genau sich hinter diesem Begriff verbirgt, erläutert das Immobilienportal www.myimmo.de.

Bevor ein Vermieter sich entscheidet, wem er sein Eigentum anvertrauen möchte, verlangt er in der Regel einige Informationen zum Mieter. Die so genannte Mieterselbstauskunft gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Abschluss bei einem Mietvertrag (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/mietvertrag). Sie kann grundsätzlich freiwillig ausgefüllt werden, allerdings verringern sich die eigenen Chancen möglicherweise erheblich, sollten bestimmte Auskünfte verweigert werden.

Die in diesem Formular verlangten Angaben können je nach Vermieter variieren. Meist jedoch müssen allgemeine persönliche Daten wie Staatsangehörigkeit, aktuelle Anschrift und Familienstand hinterlegt werden. Zudem können ebenfalls Fragen zum Privatleben und Arbeitsverhältnis des angehenden Mieters gestellt werden. Diese umfassen oft Angaben zum gegenwärtigen Arbeitgeber sowie dem vorherigen oder momentanen Vermieter. Ebenso darf nach möglichen ausstehenden Schulden gefragt werden. Somit stellt die Mieterselbstauskunft für den Vermieter eine Absicherung und Bewertungsgrundlage zugleich dar.

Angaben zu jeglichen Absichten bezüglich des Mietobjektes sollten ebenfalls vor Vertragsabschluss geklärt sein. So wird der Mieter gebeten, die Anzahl der mietenden Personen anzugeben sowie eine Erklärung beizufügen, dass er die Wohnung nicht gewerblich nutzen oder weitervermieten möchte.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/m-wie-mieterselbstauskunft/5225.html





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Unister GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
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Datum: 26.04.2010 - 12:07 Uhr
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