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Nach Widerruf: Audi-Kunde muss keine Schlussrate zahlen

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(ots) - In seinem aktuellen Urteil vom 02.07.2021 - 330 O 127/19 - hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass ein Kunde der Volkswagen Bank GmbH sein Verbraucher-Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat. Bei dieser Bank handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG (WKN: 766400). Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kunde schloss im Jahr 2015 einen Darlehensvertrag über 29.771,95 EUR zur Finanzierung seines Audi A6 Avant 3.0 TDI. Bei einem solchen Kreditvertrag steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Da die erteilte Widerrufsbelehrung den Satz "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (...) erhalten hat" enthielt, erklärte der Kläger kurz vor Fälligkeit der Schlussrate den Widerruf des Finanzierungsvertrags. Die Volkwagen Bank akzeptierte die Wirksamkeit dieses Widerrufs zunächst nicht, weshalb es zur Klage kam. Das Landgericht Hamburg folgte nun der Argumentation von HAHN Rechtsanwälte, dass die Vertragsunterlagen der Bank die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt haben und der Kläger die hohe Schlussrate in Höhe von 18.062,97 EUR wegen des wirksamen Widerrufs nicht mehr zahlen muss.

"Die Rechtsgrundsätze, die das Landgericht Hamburg ausgeurteilt hat, lassen sich auf eine Vielzahl weiterer Verträge der Volkswagen Bank aus den letzten Jahren übertragen", erläutert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Im Regelfall führt die Rückabwicklung nach einem Widerruf zu einem erheblichen Vorteil für den Kunden der VW Bank."

Aktuell bietet HAHN Rechtsanwälte Kunden aller deutschen Auto-Banken eine kostenfreie Erstbewertung hinsichtlich der zu prüfenden Rechtsfragen an, ob sie fehlerhafte Vertragsunterlagen erhalten haben, die die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt haben.

In den letzten Jahren hat nicht nur die Volkswagen Bank GmbH Fehler gemacht, die Verbrauchern noch immer die Möglichkeit eröffnen, ihr Widerrufsrecht wirksam auszuüben. Vergleichbare Urteile sind auch bereits gegen die BMW Bank GmbH, die RCI Banque S.A., die Santander Consumer Bank AG, die akf Bank GmbH & Co. KG, die FCA Bank Deutschland GmbH oder auch die Mercedes-Benz Bank AG ergangen.





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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 06.07.2021 - 11:20 Uhr
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