Korrektur: "Nullzinsen" ab 01.07.2021 für die Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
(ots) - Änderung des Zitats des Bundeswirtschaftsministers Altmaier im 2. Absatz
Neue Programmstruktur der ERP-Förderkreditprogramme ab 2022
Ab 01.07.2021 verbessern das Bundeswirtschaftsministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Kreditkonditionen bei der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben deutlich. So können Unternehmen ihr Vorhaben durch den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit zu Zinsen ab 0,01 % finanzieren. Insbesondere in den derzeit stark nachgefragten Laufzeiten von zehn Jahren wird es damit zu deutlich günstigeren Kreditkosten kommen.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: "Digitalisierung und Innovationen sind der Motor des strukturellen Wandels. Indem wir unsere Unternehmen in diesen Bereichen unterstützen, schaffen wir die Grundlage für das Wachstum und die Arbeitsplätze von morgen. Mit verbesserten Zinskonditionen wird es für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben nochmal attraktiver. Das gibt dem Aufschwung nach Corona nochmals Schwung!"
KfW-Vorständin Dr. Ingrid Hengster, zuständig für das inländische Fördergeschäft, sagte: Nicht erst seit den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie stehen Unternehmen vor der Herausforderung, stärker in die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle zu investieren und für ihren Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in digitalen Märken Innovationen voranzutreiben. Durch die Bereitstellung attraktiver Zinskonditionen kann die KfW damit die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes gezielt unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft leisten."
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit steht mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und jungen Unternehmen in Gründung zur Verfügung, um den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben zu decken. Zudem können innovative Unternehmen ihren generellen Investitions- und Betriebsmittelbedarf decken. Mit bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und einem Zinssatz ab 0,01 % p. a. lassen sich Investitionen sowie Betriebsmittel kostengünstig finanzieren. Während der tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu zwei Jahren wird die Liquiditätsbelastung der Unternehmen nochmals verringert.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist Bestandteil der ERP-Förderung, die zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt wird. Die Schwerpunkte der ERP-Förderung liegen dabei auf Existenzgründungen, Unternehmen in strukturschwachen Gebieten sowie den Themen Innovation und Digitalisierung.
Zum 01.01.2022 wird die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und der Fokus ausgeweitet werden. Künftig sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen nach der Definition der Europäischen Kommission von den günstigen Finanzierungskonditionen der ERP-Förderkreditprogramme profitieren.
Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.
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Datum: 30.06.2021 - 12:10 Uhr
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