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HAHN Rechtsanwälte erstreitet gegen Daimler AG das 100. positive Urteil

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(ots) - Mitte Juni 2021 konnte HAHN Rechtsanwälte als eine bundesweit im Mercedes Abgasskandal führende Kanzlei einen wichtigen Etappensieg verbuchen: Zum 100. Mal gab ein deutsches Landgericht einer Klage von HAHN Rechtsanwälte gegen die Daimler AG statt, weil diese in dem jeweiligen streitgegenständlichen Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hatte. HAHN Rechtsanwälte allein vertritt gegen die Daimler AG bereits mehr als 4.000 Mandanten.

Vorrangig geht es in den Gerichtsverfahren gegen die Daimler AG um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und die AdBlue-Dosierstrategie. Beides sind unzulässige Abschalteinrichtungen, die dafür sorgen, dass die Dieselfahrzeuge auf dem Prüfstand deutlich weniger Stickoxid ausstoßen, als im täglichen Gebrauch auf der Straße. Immer mehr Gerichte sehen darin eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Kunden und sprechen Schadensersatz zu. Zuletzt sprachen folgende Landgerichte bei nachfolgenden Fahrzeugen Schadensersatz zu:

- Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.06.2021 - 305 O 286/20 -: Mercedes E 250 CDI (OM 651-Motor, Euro 5)
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 10.06.2021 - 29 O 702/20 -: Mercedes C 220 D (OM 651-Motor, Euro 6)
- Landgericht Oldenburg, Urteil vom 14.06.2021 - 9 O 2333/20 -: Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC (OM 651-Motor, Euro 5)
- Landgericht Oldenburg, Urteil vom 14.06.2021 - 9 O 1918/20 -: Mercedes GLK 200 CDI (OM 651-Motor, Euro 5)

Laut Berichten von Daimler sollen insgesamt bereits 20.000 Abgasklagen bei Mercedes anhängig sein. Jede Woche werden zahlreiche neue Schadensersatzklagen bei deutschen Landgerichten eingereicht. HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Autofahrern beim Dieselskandal eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres individuellen Falles an. Dabei wird nicht nur die konkrete Betroffenheit des Fahrzeugs geprüft. Sie erfahren auch, welche rechtlichen Möglichkeiten bei einer Schadensersatzklage oder bei einem eventuellen Widerruf eines Autokredits bestehen. Auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt HAHN Rechtsanwälte - natürlich kostenfrei.





Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.06.2021 - 12:02 Uhr
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