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Hessische Corona-Hilfen: Direktdarlehen der WIBank erneut verlängert

ID: 1910250


(ots) - Hessische Kleinunternehmen und Soloselbstständige können auch über den 30. Juni hinaus die Hessen-Mikroliquidität beantragen. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die erneute Verlängerung des Hilfsprogramms bis zum 31.12.2021 beschlossen.

Die Hessen-Mikroliquidität gehört zu einem der ersten Corona-Hilfsprogramme, die das Land Hessen und die WIBank im April letzten Jahres auf die Beine gestellt haben, um auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geratene hessische Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen. Aktuell hat die WIBank 8.351 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 243 Mio. Euro bewilligt.

Dabei liegt der regionale Schwerpunkt im Ballungsgebiet Rhein-Main. Alleine die Stadt Frankfurt steht für 22 Prozent der Anträge. Rund 47 Prozent der Antragstellenden kommen aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen, wie z.B. Frisöre. Gleichzeitig repräsentieren etwa 75 Prozent der Antragstellenden Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitenden.

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg bezeichneten das Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität als besonders gelungen: "Das Programm hat genau die anvisierte Zielgruppe erreicht, und deshalb wird es bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Virus bleibt gefährlich, und die Folgen der vergangenen Monate werden uns lange beschäftigen. Deshalb werden wir die Hilfsangebote für Unternehmen vorerst beibehalten. Unser Ziel bleibt, möglichst alle gesunden Firmen mit tragfähigem Geschäftsmodell trotz der Pandemie im Markt zu halten."

"Die Nachfrage nach schnellen und effektiven Hilfen ist weiterhin gegeben - das belegen die vielen Antragseingänge, die wir nach wie vor verzeichnen. Umso mehr freuen wir uns, Soloselbstständigen und Kleinunternehmen in Hessen mit dem Direktdarlehen der WIBank auch in den nächsten Monaten weiterhin unterstützend zur Seite stehen zu können", sagt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.





Die Hessen-Mikroliquidität kann von hessischen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen bis maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten beantragt werden, die auf Grund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbstständige, den die WIBank direkt vergibt. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet. Bei der Antragstellung werden sie außerdem von den hessischen Kooperationspartnern der WIBank - insbesondere IHKen und Handwerkskammern sowie weiteren regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften - beraten und begleitet.

Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr.

Alle Informationen zur Hessen-Mikroliquidität sowie die Beschreibung des Weges zur Online-Antragstellung finden Sie hier (https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074).

Pressekontakt:

Claudia Ungeheuer
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (0)69 9132-3716
E-Mail: claudia.ungeheuer(at)wibank.de

Original-Content von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.06.2021 - 09:21 Uhr
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