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OLG Stuttgart: Widerruf von Kreditverträgen der Opel Bank zulässig

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(ots) - In seinem aktuellen Urteil vom 18. Mai 2021 - 6 U 133/20 - hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass die Kreditverträge der Opel Bank fehlerhaft sind und eine vollständige Rückabwicklung nicht nur des Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über das jeweils finanzierte Fahrzeug möglich ist. Geklagt hatte der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Käufer eines Opel Insignia Sports Tourer. Zur Finanzierung dieses Kaufs schloss er im Jahr 2017 einen Kreditvertrag mit der Opel Bank GmbH. Erst mehr als eineinhalb Jahre nach Vertragsschluss übte der Kläger sein Widerrufsrecht unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen aus.

Nach der Rechtsauffassung der Stuttgarter Richter habe die Opel Bank die erforderlichen Angaben zum Verzugszinssatz und der Art und Weise seiner etwaigen Anpassung nicht erteilt. Zu prüfen ist, ob sich in den Vertragsunterlagen die Passage befindet: "Die Bank ist berechtigt, den DN für verspätete und ausbleibende Zahlungen den konkret durch diesen Zahlungsverzug entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behält sich die Bank für diesen Fall die Geltendmachung weiterer Entgelte, wie z.B. Kosten einer Vertragskündigung, vor", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. Die Opel Bank hätte den Hinweis aufnehmen müssen, dass für ausbleibende Zahlungen der gesetzliche Zinssatz für Verzugszinsen berechnet wird und dass dieser für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt, so das Oberlandesgericht in den Entscheidungsgründen.

Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags. Der Widerrufende hat Anspruch auf die Rückzahlung aller Zins- und Tilgungszahlungen, die er auf den Kreditvertrag geleistet hat. Einen Geldbetrag in Höhe einer etwaigen Anzahlung erhält der Widerrufende ebenfalls direkt von der Bank zurück. Vergleichbare Mängel in Vertragsunterlagen hat HAHN Rechtsanwälte auch in den Formularen der Volkswagen Bank GmbH, der BMW Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG und der Mercedes-Benz Bank AG feststellen können. Die Kanzlei bietet derzeit kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufschance bei Kfz-Finanzierungen an.





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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 10.06.2021 - 10:55 Uhr
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