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Brandschutz im Urlaub: Gefahrenquellen auf Campingplätzen ernst nehmen

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(ots) - Mehr als eine Million Wohnmobile und Caravans starten aktuell in die neue Freiluftsaison. Insbesondere in den Sommermonaten sind Campingplätze stark ausgelastet. Täglich wechseln die Besucher, zahlreiche Wohnwagen und Zelte stehen eng beieinander. Oft wird gemeinsam gegessen und gefeiert. Dabei sind Campingkocher, Heizstrahler, Gasflaschen und Grills allgegenwärtig - mögliche Gefahrenquellen für einen Brand, denen mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden muss. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam. Der Verband richtet seinen Appell gleichermaßen an Campingplatzgäste wie deren Betreiber.

Feuerlöscher und Rauchwarnmelder gehören an Bord

Grundsätzlich sollten die "fahrenden Ferienhäuser" mit Feuerlöschern, Gas- und Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Rauchwarnmelder - wie sie auch in jeder Wohnung vorgeschrieben sind - warnen die Bewohner, wenn es irgendwo qualmt oder glimmt, oftmals bevor der Brand entsteht. Insbesondere nachts sind sie lebensrettend, wenn der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

Die häufigsten Brandursachen im Inneren des mobilen Heims sind unsachgemäß eingebaute oder angeschlossene Gas- und Elektrogeräte. Während im Vorzelt oder auf der Wiese der unsachgemäße Umgang mit offenem Feuer zu Bränden führen kann. Ein weiteres Problem ist der Stauraum. Neben den Gasflaschen befinden sich hier oftmals Grillkohle, Anzünder und auch Farbreste oder benutze Öllappen. Die dadurch gegebene Brandgefahr wird nicht wahrgenommen oder unterschätzt. Entsteht ein Feuer, greifen die Flammen binnen Minuten auf Zelte und Fahrzeuge über. Wobei sich ein entstehender Brand in den meisten Fällen mit einem Feuerlöscher unter Kontrolle bringen lässt.

Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze zwingend beachten

Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Feuerlöschgeräten und Warnmeldern ist das eine. Vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen auf dem Campingplatz sind das andere. Wichtige Hinweise geben die Betriebsvorschriften für Camping- und Wochenendplätze, wobei die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Brandschutzmaßnahmen vor Ort überwacht. Auf Seiten der Campingplatz-Betreiber ist zum Beispiel darauf zu achten, dass zwischen Zelten und Wohnwagen genügend Abstand besteht. So ist eine Unterteilung der Plätze durch Brandgassen und Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte mit einer begrenzten Anzahl von Standplätzen vorgeschrieben.





Für den Brandschutz ist nicht nur eine Löschwasserversorgung über Hydranten oder eine Löschwasserentnahmestelle zwingend vorgeschrieben, sondern auch die Ausstattung des Geländes mit ausreichend Feuerlöschern der Brandklasse ABC. Wobei Anzahl und räumlicher Abstand zwischen den einzelnen Feuerlöschern ebenfalls von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes abhängig sind. Während zum Beispiel Nordrhein-Westfalen einen 6-kg-ABC-Feuerlöcher für je 25 Aufstellplätze mit einem maximalen Abstand von 40 Metern zum nächsten Feuerlöscher vorschreibt, fordert Schleswig-Holstein für jeweils 20 Stellplätze einen 6-kg-ABC-Feuerlöcher mit einem maximalen Abstand von 60 Metern zwischen den Geräten.

Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter

Für Campingplatz-Betreiber bedarf es einer individuellen Beratung durch den qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb, der als kompetenter Ansprechpartner rund um den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zur Verfügung steht. Und Reisefreudige, die sich mit einem Wohnmobil oder Caravan auf den Weg machen, sollten ebenfalls einen Brandschutz-Fachbetrieb aufzusuchen, um das mobile Heim optimal ausstatten zu lassen. Die Experten zeigen auch den Umgang mit dem Feuerlöscher und erklären in welchen Zeitintervallen diese gewartet werden sollten. Adressen lokaler Anbieter und viele weitere Informationen etwa unter www.bvbf.de

Pressekontakt:

Kontakt: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Carsten Wege - Geschäftsführer - Brunnenstraße 156 10115 Berlin Telefon: 030 - 936 228 61-0 Telefax: 030 - 936 228 61-29 Mail: info(at)bvbf-brandschutz.de Internet: www.bvbf.de

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Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
E-Mail: info(at)dr-schulz-pr.de

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Datum: 18.05.2021 - 14:13 Uhr
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