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Wie definiert sich ein"Gebäude"in der Gebäudeversicherung?

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Auch ein Haus kann vielen Gefahren ausgesetzt sein: Feuer, Blitzschlag oder Sturm können erhebliche Schäden verursachen. Im Regelfall haben Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung, um sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens zu schützen.


(IINews) - Die Gebäudeversicherung ist für den Eigenheimbesitzer der wichtigste Schutz überhaupt. Sein Haus wird damit gegen gängige Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert.

Herr Stein ist Eigentümer eines Fünffamilienhauses. Am Wochenende kam es zu einem Wasserrohrbruch an einem defekten Rohr im dritten Obergeschoss. Da der Mieter nicht zu hause war, lief das Wasser ungehindert durch alle Etagen bis in den Keller. Zahlreiche Gebäudedecken und Fußböden wurden dabei beschädigt. Der Hausrat der Mieter wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Um die Schäden der Mieter hat sich jeweils die Hausratversicherung der Mieter gekümmert. Hingegen hat die Gebäudeversicherung für die Schäden am Haus gelistet, da Leistungswasser eine versicherte Gefahr ist und auf das versicherte Gebäude einwirkte.

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Gebäudeversicherung (VGB 2008) ist eine genaue Definition für ein Gebäude gar nicht gegeben. Es wird die Definition aus dem bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) angewandt: " Ein Gebäude ist ein mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und Menschen und Sachen schützt."

Ein Bauwerk ist eine aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte, mit dem Grund und Boden verbundene bauliche Anlage. Dieses setzt eine feste Verbindung zwischen Gebäude und Grundstück voraus, wie durch einen Keller oder eine Betonplatte.

Ein Gebäude bietet Schutz z. B. gegen Regen und Hagel, wenn es überdacht ist, eine seitliche Umschließung ist nicht erforderlich. Somit ist ein Carport auch ein Gebäude im Sinne der Bedingungen. Wenn auf einem Grundstück mehrere Gebäude stehen, so sind diese für die Gebäudeversicherung einzeln aufzuführen.

Beim Bau eines Gebäudes werden zahlreiche Teile eingefügt. Diese Gebäudebestandteile bilden mit dem Gebäude eine Einheit und sind somit in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Nach dem BGB gibt es auch hierzu eine Definition: Gebäudebestandteile sind zur Herstellung des Gebäudes eingefügte Sachen, werden bei Trennung zerstört oder verändert und sind rechtlich unselbständig.





Bildquelle: Wolfgang Hartwig, www.pixelio.de

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Datum: 16.04.2010 - 10:59 Uhr
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