19.01.2021. Vor zwei Tagen hatte es im Erzgebirge und in der Nähe von Bautzen an der Spree in der Nacht bis minus 17 Grad. Wasserrohrbrüche und Folgeschäden waren dabei die Folge, wenn nicht rechtzeitig Maßnahmen vorgenommen wurden. Betroffene sollten auftretende Frostschäden umgehend ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Wichtig: Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.
Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten. „Das sind die sogenannten vertragliche Obliegenheiten“, führt Jürgen Buck weiter aus. Denken Sie auch an Räume, die nur wenig oder überhaupt nicht genutzt werden, wie z.B. Arbeitszimmer, Abstellraum, Keller, Speicher oder ein Wirtschaftsraum.
Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch und Folgeschäden, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ mit der „Winter-Checkliste“ kostenlos zur Verfügung.
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