InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Urteil zum Fernabsatz-Widerrufsjoker gegen DSL Bank rechtskräftig

ID: 1868815


(ots) - Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 24.11.2020 das von der DSL Bank eingelegte Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17.09.2019 - I-4 U 109/18 - zurückgewiesen. Es steht damit rechtskräftig fest, dass die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger ihren im Oktober 2007 geschlossenen Darlehensvertrag noch im Jahr 2016 wirksam widerrufen konnten. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hatte in seinem Urteil entschieden, dass das Standard-Klauselwerk der DSL Bank die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllt und daher die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht in Lauf setzt. Hinzukommen muss lediglich, dass der Darlehensvertrag in dem Zeitraum vom 02. November 2002 bis zum 10. Juni 2010 geschlossen worden ist und der Darlehensnehmer im Rahmen eines sogenannten Fernabsatzgeschäfts weder bei Vorbesprechung noch bei Unterzeichnung der Vertragsunterlagen einem Mitarbeiter der DSL Bank gegenüber gesessen hat. Das Widerrufsrecht steht somit auch allen Darlehensnehmern noch immer zu, die lediglich ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter eines Kreditvermittlers (z.B. InterHyp AG oder Dr. Klein Privatkunden AG) geführt hatten.

"Der Bundesgerichtshof sah wie wir offensichtlich ebenfalls keinerlei Korrekturbedarf an der ohnehin in jeder Hinsicht überzeugenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Kaum bekannt ist auch, dass der auf Druck der Bankenlobby mit Wirkung zum 21.06.2016 geschaffene Ausschluss des Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen in dieser Konstellation nicht eingreift."

Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist insbesondere die vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Der Widerrufende hat Anspruch auf Rückzahlung aller Zins- und Tilgungszahlungen einschließlich etwaiger Sondertilgungen. Zudem kann über den Widerruf des Immobiliendarlehens verhindert werden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, wenn die finanzierte Immobilie vom Darlehensnehmer verkauft wird. HAHN Rechtsanwälte bietet derzeit kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit an.





Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: mailto:rugen(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4792602
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Chancen durch digitale Bildung schaffen - Santander fördert die Corona School
OLG Frankfurt: Santander Darlehensvertrag von 2018 kann widerrufen werden
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.12.2020 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1868815
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hamburg


Telefon:

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 131 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urteil zum Fernabsatz-Widerrufsjoker gegen DSL Bank rechtskräftig
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hahn Rechtsanw



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.219
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 197


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.