InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verlorenes Reisegepäck. Wenn Koffer eigene Wege gehen

ID: 186795


(IINews) - Ärgerliche Situation am Flughafen: In freudiger Erwartung auf die bevorstehenden freien Tage steht der Urlauber am Kofferfließband, doch auf den Koffer wartet er vergebens. Was Reisende in solchen Fällen tun sollten und welche Entschädigungsansprüche sie haben, erläutert das Flugportal www.fluege.de.

Wer plötzlich ohne Zahnbürste und die notwendigen Kleidungsstücke dasteht, kommt meist nicht darum, sich diese nachzukaufen. In diesem Fall muss die jeweilige Fluggesellschaft bei verspätetem Eintreffen der Koffer für alle Kosten aufkommen. Luxusartikel werden jedoch nicht erstattet. Nach vergeblichem Warten am Gepäckband sollten sich Reisende sofort an den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder die Gepäckvermittlung wenden und den Verlust melden. Meist werden die vermissten Koffer nach Aufnahme der notwendigen Personalien an den gewünschten Aufenthaltsort nachgesendet. Wer seinen Koffer selbst abholen muss, kann die Fahrtkosten ebenfalls der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Derartige Geschehnisse sind wider Erwarten leider keine Einzelfälle mehr. Im vergangenen Jahr gingen ganze 25 Millionen Gepäckstücke weltweit verloren. Entweder wurden sie nach einem Zwischenstopp falsch weitergeschickt, nicht schnell genug verladen oder am Abflughafen sogar ganz vergessen. In den meisten Fällen haben Reisende ihre Sachen innerhalb von maximal 48 Stunden zurück erhalten. Pauschalreisende können für jeden Tag ohne ihr Reisegepäck (http://www.fluege.de/Katalog/Reisegepaeck/Glossar-2552) eine Preisminderung von 25 Prozent verlangen. Für Gepäckstücke, die nicht wieder gefunden werden und noch nach drei Wochen vermisst bleiben, können Betroffene pro Person generell eine Entschädigung von 1.100 Euro geltend machen. Daher wird von Reisegepäckversicherungen oft abgeraten, diese lohen sich nur wenn Wertgegenstände oder sehr teure Souvenirs abgesichert werden sollen.

Weitere Informationen:
http://news.fluege.de/flugrecht/koffer-weg-%E2%80%93-was-nun/11434.html




Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de, www.reisen.de und www.travel24.com. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.



Leseranfragen:

Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-media.de



PresseKontakt / Agentur:

Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-media.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Praxisausbildungen in Musik und Medien Frontal21über Missstände in Schlachthäusern - die Politik schläft
Bereitgestellt von Benutzer: unisterpr
Datum: 07.04.2010 - 11:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 186795
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 162 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verlorenes Reisegepäck. Wenn Koffer eigene Wege gehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Unister-Media GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Unister-Media GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 81


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.