DIA-Verfahren für Solaranlagen in Apulien verfassungswidrig
(IINews) - Hamburg, 6.4.2010. Das italienische Verfassungsgericht hat das Gesetz der Region Apulien für kleine Solaranlagen für verfassungswidrig erklärt. Das teilt das Hamburger Unternehmen Ratingwissen in seinem Newsletter mit. Das Gesetz erlaubte es bisher, Anlagen mit einer Leistung von unter 1 MW nach einer einfachen Erklärung über den Baubeginn zu genehmigen. (Denuncia di Inizio Attività Edizilia, D.I.A.) Das sogenannte DIA-Verfahren ist keine Baugenehmigung wie in Deutschland, für viele Bauvorhaben aber ausreichend. Nicht jedoch für Solaranlagen, wie das Verfassungsgericht urteilte, dafür werde eine Genehmigung gebraucht nach dem AU-Verfahren (Autorizzazione Unica). Das regionale Gesetz verstieß in diesem Punkt gegen staatliches Recht.
Über diesen Punkt war schon auf dem 1. Hamburger Solar-Symposium von Ratingwissen kontrovers diskutiert worden. Stephan Appel von Check-Analyse hatte auf das laufende Verfahren hingewiesen. Seine Bedenken wurden aber von anwesenden Anbietern von Solarfonds zurückgewiesen.
Ein weiteres Solar-Symposium, auf dem die neue Entwicklung diskutiert werden kann, wird Mitte September in München stattfinden.
Video-Link, 1. Hamburger Solar-Symposium: http://tinyurl.com/ygru2ay
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Datum: 06.04.2010 - 19:47 Uhr
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