InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt

ID: 1858630


(ots) - Autoscheinwerfer auf LED umrüsten: Die passenden Ersatzteile sind leicht erhältlich und lassen sich meist problemlos einbauen. Doch diese sogenannten LED-Retrofits sind oft nicht für den Straßenverkehr in Deutschland und anderen europäischen Ländern zugelassen, warnt das R+V-Infocenter.

Bußgelder für "Retrofit-Sünder" möglich

Wenn am Fahrzeug eine Glühbirne kaputt ist oder ihnen das Licht zu schwach ist, greifen Autofahrer gerne zu LED-Retrofits. Sie halten länger und leuchten die Umgebung besser aus. In der Regel passen sie zudem bequem in die vorhandene Fassung. Allerdings sind sie hierzulande und in anderen EU-Staaten bis auf wenige Ausnahmen verboten: "LED-Retrofits passen nicht in allen Autos zu den vorhandenen Linsen und Reflektoren. Das könnte andere Verkehrsteilnehmer gefährden", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Zudem gilt: Die Zulassungsbehörde genehmigen Scheinwerfer grundsätzlich immer mit den dazugehörigen Leuchtmitteln. Birnen dürfen also nicht beliebig verändert werden.

Wer sein Auto mit nicht zugelassener Beleuchtung nachrüstet, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. "Kommt es zu einem Unfall, ist im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz gefährdet", sagt R+V-Experte Kretschmer. Wer trotzdem auf LED-Licht umsteigen möchte, muss den kompletten Scheinwerfer erneuern lassen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
mailto:a.kassubek(at)arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
Twitter: (at)ruv_news

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/63400/4758489
OTS: R+V Infocenter

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Schnell und mit Entsorgungsnachweis Autoverschrottung Bonn Daimler-Dieselskandal: OM642 im Mercedes-Benz GLE 350d 4MATIC mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.11.2020 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1858630
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Wiesbaden


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 176 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Elektrogeräte erhöhen Brandgefahr im Haushalt ...

Elektrizität verursacht fast jeden dritte Brand in Gebäuden. Auslöser sind häufig elektrische Geräte, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Die gute Nachricht: Das Risiko für einen Elektrobrand im Haushalt lässt sich senken.Zu den häufig ...

Auf dem Autodach: Skiausrüstung leichte Beute für Diebe ...

Viele Wintersportler machen sich jetzt auf den Weg in den Urlaub. Die sperrigen Ski kommen dabei oft auf das Autodach. Doch das lockt Diebe an - und die gestohlene Ausrüstung ist meist nicht versichert. Das gilt auch, wenn sie in abgeschlossenen Dac ...

Räumfahrzeugeüberholen ist erlaubt - aber gefährlich ...

Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Doch wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.Räumfahrzeuge h ...

Alle Meldungen von R+V Infocenter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 71


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.