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Für alle Fälle abgesichert mit der Hundeversicherung

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Der Hund ist das liebste Haustier der Bundesbürger. Weil von ihm aber Schäden verursacht werden können, benötigt er eine spezielle Hundeversicherung.


(IINews) - Bei den Bundesbürgern gehört der Hund schon seit Jahren zu den beliebtesten Haustieren. Viele Singles, Paare und Familien schaffen sich einen Hund, der im Laufe der Zeit zu einem fast vollwertigen Familienmitglied aufsteigt. Deshalb gibt es Deutschland auch für den Hund fast alles, um eine optimale Absicherung mit der Hundeversicherung für den Vierbeiner zu gewährleisten.

Informationen zur Hundeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung.html

Der Hund ist ein verspieltes Wesen und eigentlich sehr friedfertig. Er gilt aber auch als unberechenbar, denn wer weiß schon genau, was gerade im Hundekopf so vorgeht. Und dadurch können Situationen entstehen, aus denen sich ein Schaden entwickeln kann. Darum ist der Abschluss einer Haftpflicht im Rahmen der Hundeversicherung als empfehlenswert zu bewerten, zumal dieses in einigen Bundesländern mittlerweile zur Pflichtversicherung geworden ist.

Die Haftpflicht für Hunde soll nämlich durch das Tier verursachte Schäden absichern, denn der Hundehalter haftet für so ziemlich fast alles, was der Hund anstellt. Wenn Nachbars Rosenbett auf der Suche nach einem Versteck umgegraben wird, haftet der Hundehalter. Springt beim morgentlichen Gassigehen der Hund auf einmal einen Passanten an und dieser stürzt vor Schreck, muss der Hundehalter für diesen Schaden einstehen. Und bei einem Hundebiss steht der Hundehalter in jedem Fall in der Haftung. Also Grund genug für die Hundeversicherung.

Beim Thema Haftpflicht hat die Hundeversicherung aber noch eine weitergehende Bedeutung. Genauso wie bei der privaten Haftpflicht leistet die Hundeversicherung nicht nur, wenn ein Schadensfall vorliegt, sondern es werden auch unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Denn es gibt natürlich auch Fälle, wo der Hund zwar den Schaden verursacht, aber der Halter dafür nicht haften muss.

Ein Beispiel: Morgens geht Herr Plaschke mit seinem Hund in nahe gelegenen Park spazieren. Von hinten nähert sich ein jugendlicher Radfahrer und tritt aus der Fahrbewegung heraus den Hund in die Seite. Dieser reißt sich von der Leine los und hechtet hinter dem Radfahrer her. Dieser stürzt auf der Flucht vor dem wütenden Tier und verletzt sich dabei schwer. Dieser Sturz konnte ganz klar als eigenes Verschulden bewertet werden, da der Radfahrer die Situation selber herauf beschworen hat. Bei einer normalen Vorbeifahrt hätte der Hund in keiner Weise reagiert. In diesem Fall konnte die Hundeversicherung die unberechtigte Forderung abwehren.





Bildquelle: Christine Nowak, www.pixelio.de


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