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Drohnen-Aktionsplan vorgelegt: Verkehrsminister Scheuer skizziert Ziele und Potenziale

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Pressekonferenz am 13. Mai 2020 mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer


(IINews) - Berlin, 14.05.2020 (pkl).
Auf einer Pressekonferenz am 13. Mai 2020 stellte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zusammen mit Thomas Jarzombek, Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, den Drohnen-Aktionsplan vor. Früh fielen Stichworte wie der Drohnenführerschein, Cargo-Drohnen und natürlich die häufig zitierten Flugtaxis. Der Drohnen-Aktionsplan soll die Vielfalt der Drohnen berücksichtigen und ihre zahlreichen Anwendungsbereiche gleichwertig unterstützen und reglementieren. Für ein Praxisbeispiel sorgte Sabrina John, Geschäftsführerin der Hamburger GLVI Gesellschaft für Luftverkehrsinformatik GmbH.




Zu Beginn des Pressetermins stellte Verkehrsminister Scheuer klar, dass der Drohnen-Aktionsplan keineswegs nur auf das viel diskutierte Thema "Flugtaxis" ausgerichtet sei. Vielmehr sei man sich bewusst, dass auch abseits von dem Bereich der Urban Mobility viele Anwendungsbereiche bestehen und somit Förderungen und Regelungen nötig sind. Insgesamt begegne man diesem Thema sehr offen.

Das bekräftigte anschließend auch Luft- und Raumfahrt-Koordinator Thomas Jarzombek, der selbst Drohnenpilot ist. Begeistert vom Thema bat er um Aufgeschlossenheit in Anbetracht der Tatsache, dass häufig Bedenken über Drohnen geäußert werden. Der Markt sei gewaltig und man solle mehr an die Chancen denken als nur an eventuelle Risiken. Jarzombek sieht Deutschland im internationalen Wettkampf um dieses Marktsegment noch nicht abgehangen. Scheuer sieht gar eine Führungsrolle im europäischen Raum und strebt die Rolle des Leitmarkts an.


Drohnenführerschein und -registrierung

Mit dem Drohnen-Aktionsplan sollen die Regelungen für den Betrieb von UAS (Unmanned Aircraft Systems) verfeinert werden. So werde es neue Regelungen zu Führerscheinen nach Flughöhe und Drohnengewicht geben. UAS bereits ab 250g Gewicht unterliegen demnach der Kennzeichnungspflicht zur Eigentümerermittlung im Schadensfall. Ab 2kg sei ein Kenntnisnachweis erforderlich. Eine Erlaubnispflicht bestehe erst bei Geräten ab 5kg bzw. generell ab einer Flughöhe von 100m. Außerhalb der Sichtweite dürfe nicht geflogen werden. Diese sei erst bei Drohnen über dieser Gewichtsgrenze und bei Nacht erforderlich. Die Beantragung soll online vereinfacht werden und Informationen beispielsweise zu erlaubten Flugzonen leicht zugänglich sein.







Mögliche Ausnahmen für konkrete Geschäftsmodelle

Für die meisten Regelungen soll es aber auch Ausnahmen geben, sofern es sich um konkrete geschäftliche Anwendungsbereiche handelt. Schließlich sind Drohnen beispielsweise in der Agrarwirtschaft oder in der Lagerverwaltung bereits von Bedeutung, wennbei hier auch keine großen Strecken zurückgelegt werden müssen, sondern eher klar abgesteckte Bereiche abgeflogen werden.


Die Drohne als medizinischer Express-Kurier

Einen weiteren konkreten Anwendungsfall abseits der Flugtaxis präsentierte Sabrina John, Geschäftsführerin der GLVI Gesellschaft für Luftverkehrsinformatik GmbH. Im Projekt "medifly" übernimmt eine Drohne den Transport einer Gewebeprobe, um noch während der OP Rückmeldung aus einem Fachlabor zu erhalten. Häufig sind bestimmte Labore nicht in dem Krankenhaus angesiedelt, in welchem die OP stattfindet. Wenn die Distanz es zulässt, transportiere man die Proben heutzutage noch mit einer Blaulichtfahrt zum Labor, erklärte Sabrina John. Diese Transporte sollen zukünftig Drohnen übernehmen können. Erfolgreiche Tests hierzu verliefen bereits auf einer Strecke von ca. 5km zwischen einem Bundeswehrkrankhaus und der Pathologie im Marienkrankenhaus Hamburg, welche die Drohne bei sechs Durchgängen in 10-11 Minuten bewältigte. Das entspreche einer Zeitersparnis von 35 Prozent, so John. Während dieser Ausführungen landete dann auch eine solche Drohne im Hintergrund der drei Gesprächspartner.

Andreas Scheuer merkte an, dass auch die Zustellung und Abholung von Corona-Tests ganz aktuell ein mögliches Szenario für derartige Drohnentransporte wäre. Als Verkehrsminister sehe er zudem großes Einsparungspotenzial beim Screening der Infrastruktur durch Drohnen für Straßenbauverwaltungen. Zusammen mit 5G-Konnektivität seien diese Daten dann auch nahezu in Echtzeit verfügbar, hofft Scheuer.


Wozu dient der Drohnen-Aktionsplan?

Mit dem Aktionsplan soll Deutschland im Bereich der Drohnentechnologie mit dem internationalen Wettbewerb nicht nur Schritt halten können, sondern Leitmarkt und Innovationsstandort werden.

Um das zu erreichen, soll das automatisierte und vernetzte Fliegen erleichtert und zunehmend in die Praxis gebracht werden. Das BMVI möchte hier Erlaubnisverfahren erleichtern und bundesweit einheitliche Regelungen auf den Weg bringen.

Dritter Punkt bei den Zielen des Aktionsplans ist der Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt und dafür die Findung sachgerechter und rechtssicherer Lösungen.


Rechtliche Grundlagen auf EU-Ebene

Die weiteren Schritte im Aktionsplan und zur Erreichung der gesetzten Ziele sollen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft festgelegt werden. Dabei ist man jedoch stets an die EASA-Grundverordnung gebunden, welche auf EU-Ebene die Rechtsetzung für den Betrieb unbemannter Fluggeräte festlegt.


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Informationen zu den letzten Awards erhalten Sie hier:
• Telematik Award 2010 – Fahrzeug-Telematik
• Telematik Award 2011 – Human Telematik
• Telematik Award 2012 – Fahrzeug-Telematik
• Telematik Award 2013 – Human Telematik
• Telematik Award 2014 – Fahrzeug-Telematik
• Telematik Award 2015 – Human Telematik
• Telematik Award 2016 – Fahrzeug-Telematik
• Telematik Award 2017 – Human Telematik
• Telematik Award 2018 – Fahrzeug-Telematik


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