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Wie Sie Kurzarbeit durch Weiterbildung umgehen können "CORONA"

ID: 1810476

In Zeiten der Corona-Krise müssen viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen – nicht immer die ideale Lösung. Für KMU kann es auch durchaus attraktiv sein, ihre Beschäftigten nicht in Kurzarbeit zu schicken, sondern eine Weiterbildung zu beantragen.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße weiter geöffnet. Im Rahmen der Weiterbildungsförderung können zum einen die Weiterbildungskosten wie beispielsweise Lehrgangskosten für den einzelnen Beschäftigten (Arbeitnehmerförderung) übernommen werden.


(IINews) - Wie Sie Kurzarbeit durch Weiterbildung umgehen können




In Zeiten der Corona-Krise müssen viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen – nicht immer die ideale Lösung. Für KMU kann es auch durchaus attraktiv sein, ihre Beschäftigten nicht in Kurzarbeit zu schicken, sondern eine Weiterbildung zu beantragen.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße weiter geöffnet. Im Rahmen der Weiterbildungsförderung können zum einen die Weiterbildungskosten wie beispielsweise Lehrgangskosten für den einzelnen Beschäftigten (Arbeitnehmerförderung) übernommen werden. Zum anderen können Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten an Arbeitgeber (Arbeitgeberleistung) gebilligt werden. Art und Umfang der Förderung orientieren sich maßgeblich an der Betriebsgröße. Voll förderfähig sind Weiterbildungen, die abschlussorientiert sind (Umschulungen, berufsanschlussfähigeTeilqualifikationen etc.):

Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus. Für bestimmte Personengruppen (ältere oder schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in KMU oder solche in Kleinstbetrieben) sind Ausnahmemöglichkeiten von diesem Grundsatz vorgesehen.

WIE HOCH FALLEN DIE ZUSCHÜSSE ZUM ARBEITSENTGELT AUS?


bis zu 25 Prozent für Unternehmen ab 250 Arbeitnehmer
bis zu 50 Prozent für KMU und
bis zu 75 Prozent für Kleinstunternehmen


Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen verbleibt es bei einer Zuschussoption von bis zu 100 Prozent.

WIE HOCH FALLEN DIE ZUSCHÜSSE ZU DEN LEHRGANGSKOSTEN AUS?


in Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 100 Prozent,
in KMU mit bis zu 250 Beschäftigten bis zu 50 Prozent,




in größeren Betrieben ab 250 Beschäftigten bis zu 25 Prozent und
bei großen Unternehmen ab 2.500 Beschäftigten bis zu 15 Prozent und wenn eine tarifliche oder Betriebsvereinbarung zu Qualifizierung vorliegt bis zu 20 Prozent
Bei älteren Beschäftigten (ab 45. Lebensjahr) oder Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung kann in KMU bis zu 100 Prozent gefördert werden


Eine Beantragung von Kurzarbeit ist im Anschuss trotzdem möglich.

WAS MUSS ICH KONKRET TUN, DAMIT MEINE WEITERBILDUNG DURCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT GEFÖRDERT WIRD?
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können bei der Agentur für Arbeit die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen beantragen. Dort erfolgt eine Prüfung, ob ein Anspruch auf die Förderung besteht. Im positiven Fall wird meistens ein Bildungsgutschein dem Arbeitnehmer ausgehändigt. Der Beschäftigte kann den Bildungsgutschein dann bei einem Träger, der für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist, einlösen. Informationen über zugelassene Bildungsmaßnahmen finden Sie in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank "KURSNET" der Bundesagentur für Arbeit im Internet sowie bei den einzelnen Bildungsträgern. Zudem können Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, wenn sie Beschäftigte für eine Qualifizierungsmaßnahme freistellen und während dieser Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Bei einem positiven Bescheid zahlt die Agentur für Arbeit den Zuschuss zum Arbeitsentgelt direkt an den Arbeitgeber aus.

Gut zu wissen:

Beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit können sich Arbeitgeber über Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter informieren (kostenlose Hotline 0800 4 5555). Dort werden Fragen zur Beantragung von Zuschüssen beantwortet und Informationen darüber gegeben, welche zertifizierten Weiterbildungsanbieter es gibt.

Die Checkliste Qualifizierungschancengesetz finden Sie beim BVMW (=Quelle)!

Weitere Informationen finden Sie auch hier.



https://wifawi.jimdofree.com/to/corona/



www.toconsulting.de/corona


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Datum: 21.04.2020 - 10:56 Uhr
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