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ACI-Fonds: Anleger vor Millionenzahlung geschützt

ID: 180450

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte schützt Anleger mit Dubai-Fonds vor jährlichen
Nachzahlungen in Millionenhöhe. Nach Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld darf die
Geschäftsführung der ACI-Fonds keine weiteren Anlegergelder einsammeln.


(IINews) - Die Anleger der Dubai-Fonds von Alternative Capital Invest (ACI) müssen jetzt doch keine
Nachschüsse an die Fondsgeschäftsführung zahlen. Das ist das Ergebnis einer
Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld. Dort hat sich die Geschäftsführung von vier
Dubai-Fonds auf Druck des Gerichts mit Mandanten der Anlegerkanzlei Göddecke
Rechtsanwälte geeinigt, dass die jüngsten Beschlüsse über Nachzahlungen nicht weiter
vollzogen werden dürfen. "Die Geschäftsführung der ACI-Fonds darf von den Anlegern der
ACI-Fonds II bis V vorerst keine weiteren Finanzmittel einsammeln. Die Anleger sparen
jedes Jahr rund 1,07 Millionen Euro", erklärt Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht in Siegburg. Die Kanzlei Göddecke hat in Bielefeld drei ACI-Anleger
vertreten, die sich im Eilverfahren gegen unseriöse Gesellschafterbeschlüsse bei den ACI-
Dubai-Fonds gewehrt haben. "Die Beschlüsse zur Geschäftsführervergütung waren eine
Falle: Die Anleger sollten ihre Fonds zum Selbstbedienungsladen für die Geschäftsführerin
machen. Das konnten wir im letzten Moment verhindern", sagt Göddecke.

Hintergrund: Die Dubai-Fonds der Marke ACI sind spätestens seit der Finanzkrise in Dubai
in bedrohliche Schieflage geraten. Allein mit den ACI-Fonds II bis V wollte der
Fondsinitiator ACI aus Gütersloh bei Anlegern rund 70 Millionen Euro für Hochhäuser in
Dubai einsammeln. "Unsere Mandanten befürchten, dass ACI den Großteil der
Anlegergelder sprichwörtlich in den Sand gesetzt hat. Fest steht, dass die Gebäude in
Dubai nicht annähernd fertig gestellt sind und auf den Baustellen seit Monaten Stillstand
herrscht. Wie viel von dem Vermögen der Anleger noch übrig ist, darüber schweigt sich die
Fondsgeschäftsführung trotz der Forderung unserer Mandanten nach transparenten
Informationen aus", kritisiert Rechtsanwalt Göddecke. Vor Gericht hat die Fonds-




Geschäftsführung immerhin zugegeben, dass es in Dubai derzeit kaum Aussichten gebe,
die rudimentären Immobilien doch noch zu verkaufen.

Richter gehen mit Geschäftsführung der ACI-Fonds hart ins Gericht

Das freilich hielt die Geschäftsführung nicht davon ab, die Anleger nachträglich zur Kasse
zu bitten. Die Anleger der vier ACI-Fonds wurden aufgefordert, eine freiwillige Umlage in
Höhe von rund 1,07 Millionen Euro zu zahlen. Davon wollte sich die Geschäftsführung
etwas mehr als die Hälfte als zusätzliche Vergütung dafür einstecken, dass sie in der
Liquidationsphase nach einem Käufer für die Immobilien suchen wolle. Tatsächlich kam es
zu einer Abstimmung der Anleger. Wie viele der freiwilligen Umlage wirklich zugestimmt
haben, bleibt indessen unklar. Denn die meisten Stimmen hat wohl der Treuhänder für
Anleger abgegeben. "Dass diese Abstimmung im Sinne der Fondsgeschäftsführung
ablaufen würde, war von vornherein klar. Die Treuhänderin sollte unter anderem auch über
ihre eigene Vergütung abstimmen", kritisiert Göddecke das Verfahren. Abgesehen davon
widersprachen die vermeintlichen Beschlüsse zur freiwilligen Umlage den
Gesellschafterverträgen. "Die Anleger haben in Wahrheit keine rechtsgültigen Beschlüsse
gefasst", begründet Göddecke seinen juristischen Noteingriff gegen das
Abstimmungsverfahren. Das sahen offenbar auch die Richter am Landgericht Bielefeld so.
Die Bielefelder Richter gingen mit der Geschäftsführung der ACI-Fonds hart ins Gericht.
Weder die höhere Vergütung für die Geschäftsführung noch die geschätzten
Fondsauslagen hielten die Richter für angemessen. Angesichts der Forderung nach
jährlichen Zahlungen äußerste der Richter die Vermutung, die Fondsgeschäftsführung
könnte die Anleger mit den Beschlüssen abzocken. "Die Folge ist ein außergerichtlicher
Vergleich, mit dem wir der Geschäftsführung die Daumenschrauben eng anziehen", sagt
Rechtsanwalt Göddecke.

Der Vergleich genehmigt für alle vier Fonds eine Kriegskasse mit bis zu 170.000 Euro. So
viel Geld will Geschäftsführer Hanns Uwe Lohmann laut eigener Aussage vor dem
Landgericht Bielefeld bereits von Anlegern als freiwillige Umlage kassiert haben. Dieses
Geld soll die Geschäftsführung jetzt primär für die Deckung der laufenden Fondsauslagen
verwenden. Die Geschäftsführung erhält als Vergütung für die vier Fonds im laufenden
Jahr nur noch knapp 120.000 Euro (brutto) statt der ursprünglich geforderten etwa
570.000 Euro. Außerdem erhält die Geschäftsführung das Geld nicht in einer Summe,
sondern nur in monatlichen Raten. Für die Zeit nach 2010 gibt es keine automatische
Fortsetzung. "Die Fondsgeschäftsführung wollte die Dubai-Fonds zu einem Kuhstall
machen. Wir haben verhindert, dass Herr Lohmann die ACI-Anleger zu Finanzkühen
degradiert, die er bis zum Sankt Nimmerleinstag melken kann", sagt Rechtsanwalt
Göddecke.
Richter vermuten überzogene Gehälter für Geschäftsführung bei ACI-Dubai-Fonds
Der Siegburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht fordert im Interesse aller
Anleger, "dass die Geschäftsführung endlich alle Zahlen offen legt: Die Anleger wollen
wissen, wie viel von ihrem Geld noch im Topf ist. Nur so lässt sich feststellen, ob und wie
die Sanierung der Fonds möglich ist." Ob eine Sanierung unter der derzeitigen
Fondsgeschäftsführung möglich ist, hält Göddecke für fraglich. "Die Geschäftsführung der
Dubai-Fonds hat die aktuellen Probleme zu verantworten. Sie hat bis jetzt auch nicht viel
unternommen, was das Vertrauen der Anleger rechtfertigen würde. Unsere Bedingung für
ein Sanierungskonzept ist hundertprozentige Transparenz. Andernfalls werden wir den
Anlegern der Dubai-Fonds empfehlen, die ACI als Geschäftsführung abzusetzen und für
diese Aufgabe einen unabhängigen Sanierer zu berufen."

Tatsächlich könnte es sein, dass der Geschäftsführer der ACI-Fonds die Anleger von
Anfang an systematisch geprellt hat. Diesen Verdacht äußerten die Richter bei der
Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld. Der Grund: Die Fondsgeschäftsführung hat
ihre Vergütung vermutlich zum eigenen Vorteil falsch berechnet. Nach Ansicht der Richter
sollte sich die Vergütung nach dem Kapital bemessen, das die Fonds bei Anlegern
tatsächlich eingesammelt haben. Trotzdem hat Hanns Uwe Lohmann als
Berechnungsbasis für seine Vergütung fast das Vierfache gewählt. "Wir werden diesen
Sachverhalt sorgfältig prüfen. Bestätigt sich der Verdacht, dass ACI über Gebühr in eigene
Taschen gewirtschaftet hat, werden unsere Mandanten die ACI-Geschäftsführung auf
Schadensersatz verklagen", warnt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.

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Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die Kanzlei Göddecke konzentriert sich seit 15 Jahren auf die rechtlichen Problemzonen der
Banken, Anlageberater, Vermögensverwalter und Versicherungen. Die Rechtsanwälte der
Kanzlei stehen im Rechtsstreit auf der Seite der Verbraucher: Anleger, Bankkunden,
Versicherte bei Rechtsfragen zum Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht,
Wertpapierrecht, Versicherungsrecht.

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
www.kapital-rechtinfo.de

Kontakt zum Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel: (022 41) 17 33 0



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Rüdiger v. Schönfels
Tel: (030) 303 692 88
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Bereitgestellt von Benutzer: kapital2005
Datum: 18.03.2010 - 09:18 Uhr
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