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An Karneval das Auto außerhalb der Feierzone parken

ID: 1794236


(ots) - Übermütige Jecken, bunte Motivwagen, fliegende Kamellen: In
der fünften Jahreszeit schlängeln sich Karnevalsumzüge durch viele Städte. So
manches parkende Auto hat hinterher Dellen und Kratzer. Das R+V-Infocenter rät
daher, das Auto abseits der Umzugsstrecke abzustellen - auch um Halteverbote zu
umgehen.

Kurzfristiges Halteverbot möglich

Städte und Gemeinden können das Parken zeitlich befristet verbieten, etwa damit
ein Umzug ungehindert vorankommt. Wer sein Auto dann nicht rechtzeitig woanders
parkt, muss mit einer unliebsamen Überraschung rechnen. "Schon nach drei Tagen
kann sich ein eigentlich regelgerecht parkendes Fahrzeug auf dem Abschlepphof
wiederfinden. Die Kosten dafür trägt der Fahrzeughalter selbst", sagt Rico
Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Welche
Straßen das in der Faschingszeit betrifft, geben die lokalen Behörden in der
Regel rechtzeitig bekannt.

Auch zum Schutz des Autos empfiehlt sich ein Parkplatz abseits des Trubels. Auf
jeden Fall sollten die Besitzer alle zwei bis drei Tage nach dem Fahrzeug sehen.
Wer Schäden entdeckt, sollte sie möglichst schnell bei Polizei und Versicherung
melden. "Die Kosten für abgetretene Spiegel oder Antennen sowie Beulen und
Kratzer übernimmt in der Regel die Vollkaskoversicherung", erklärt Kretschmer.
"Bei einem Einbruch ins Auto springt auch die Teilkaskoversicherung ein."

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/63400/4524269
OTS: R+V Infocenter

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 19.02.2020 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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