Smart Meter: Tipps für Verbraucher / Vergleich von Kosten und Sparpotenzial / Smart Meter können beim Energiesparen helfen / Mieter mit freier Auswahl bis Ende 2020 (FOTO)

(ots) - Mieter und Eigentümer können mit Smart Metern ihren 
Energieverbrauch und ihre CO2-Emssionen deutlich senken. Darauf weist die 
Kampagne "Meine Heizung kann mehr" (www.meine-heizung.de) der gemeinnützigen 
Beratungsgesellschaft co2online hin. Beim Einsatz von Smart Metern ist 
allerdings einiges zu beachten. Wichtig ist vor allem, die laufenden und 
einmaligen Kosten für ein Smart Meter zu prüfen - und mit dem persönlichen 
Sparpotenzial zu vergleichen.
Sparpotenzial bei Strom übersteigt Kosten für Smart Meter häufig
Ein Strom-Smart-Meter für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen im
Einfamilienhaus kostet pro Jahr in der Regel maximal 60 Euro. Das Sparpotenzial 
liegt laut Studien im Schnitt bei 60 bis 150 Euro. Pro Haushalt können zwischen 
100 und 260 kg CO2 vermieden werden.
Das persönliche Sparpotenzial beim Stromverbrauch kann allerdings auch kleiner 
sein. Dann rechnet sich ein Smart Meter womöglich nicht. Prüfen können Mieter 
und Eigentümer ihr Stromsparpotenzial zum Beispiel auf 
https://www.co2online.de/smart-meter. Außerdem sind zusätzliche Kosten möglich: 
vor allem durch einen Umbau des Zählerkastens. Das ist laut Verbraucherzentrale 
bei etwa einem Viertel aller Haushalte nötig.
Mit flexiblen Stromtarifen ist das Sparpotenzial von Smart Metern noch größer - 
vor allem für Nutzer von Wärmepumpen, Elektroautos, Stromspeichern oder anderen 
Geräten, die viel Strom verbrauchen. Solche Tarife sind allerdings noch 
vergleichsweise selten und nicht alle Smart Meter dafür geeignet.
Mieter können Smart Meter bis Ende 2020 frei wählen
Wer Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist, kann auch 
freiwillig ein Smart Meter einbauen lassen. Mieter können das für Strom noch bis
Ende des Jahres selbst entscheiden. Danach ist es Sache des Vermieters.
Für den freiwilligen Einbau eines Smart Meters gibt es zwei Ansprechpartner:
   - Messstellenbetreiber mit Smart-Meter-Angebot oder
   - Stromanbieter mit Tarifen inklusive Smart Meter.
Allerdings gelten bei einem solchen freiwilligen Wechsel keine gesetzlichen 
Preisobergrenzen für Smart Meter. Für Umbauten am Zählerkasten oder andere 
Zusatzleistungen gelten generell keine Preisobergrenzen.
Smart Meter: Schnittstellen wichtig - auch Option für Erdgas
Bei der Auswahl eines Messstellenbetreibers oder Stromtarifs mit Smart Meter 
sollten Eigentümer und Mieter auch auf Schnittstellen achten. Denn nur wenige 
Smart Meter lassen sich bisher mit anderen Geräten wie privaten Ladesäulen für 
Elektroautos, Wärmepumpen oder Smart-Home-Zentralen verbinden.
Möglich ist der Einsatz von Smart Metern auch für Erdgas. Die Kosten für deren 
Einbau sind höher, das durchschnittliche Sparpotenzial allerdings auch. Für 
Wasser und Fernwärme sind Smart-Meter-Angebote für Privathaushalte dagegen noch 
selten.
Smart Meter selber machen
Für mehr Überblick beim Strom- oder Gasverbrauch ist ein Smart Meter nicht 
unbedingt nötig. Die Daten können auch auf anderen Wegen erfasst und ausgewertet
werden.
   - Am einfachsten ist das Ablesen per Hand. Voraussetzung dafür ist
     ein Zugang zum Stromzähler. Apps wie der EnergieCheck von 
     co2online erleichtern das Ablesen, Speichern und Auswerten der 
     Zählerstände.
   - Für das automatische Ablesen an einem herkömmlichen oder 
     digitalen Stromzähler können Sensoren mit Übertragungseinheit 
     angebracht werden. Die Daten landen dann auf einem Display, in 
     einem Speicher oder direkt in einer Online-Anwendung. Bei nach 
     2008 installierten Gaszählern gibt es eine entsprechende 
     Schnittstelle.
   - Wer keinen Zugang zum Stromzähler hat, kann den Sicherungskasten
     nutzen: Elektriker können darin manuelle oder automatische 
     Lösungen installieren - zum Beispiel Stromkabel-Sensoren oder 
     Hutschienenzähler.
   - Für das Auswerten von Zählerständen bieten sich auch unabhängige
     Online-Portale wie das Energiesparkonto 
     (https://www.energiesparkonto.de) an. Dort lassen sich Daten 
     importieren und Veränderungen beim Stromverbrauch sichtbar 
     machen.
Hintergrund: Pflicht für Strom-Smart-Meter
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die 
allgemeine Zulassung für Smart Meter erteilen. Damit greift die gesetzliche 
Pflicht zum Einbau von Smart Metern für Strom. Sie gilt
   - für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 
     Kilowattstunden (kWh) pro Jahr,
   - für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen wie Solaranlagen mit 
     einer Nennleistung von über 7 Kilowatt (kW)
   - für Nutzer von Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung mit 
     verringertem Netzentgelt.
Ab 2020 liegt die Entscheidung über den Einbau von digitalen Stromzählern (Smart
Meter ohne Kommunikationsmodul) bei den Messstellenbetreibern, ab 2021 auch bei 
den Vermietern. Dann ist der Einbau zu dulden.
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Über "Meine Heizung kann mehr" und co2online
"Meine Heizung kann mehr" (https://www.meine-heizung.de) ist eine Kampagne der 
gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Die Ostfalia Hochschule für 
angewandte Wissenschaften ist wissenschaftlicher Partner. Gemeinsam mit einem 
branchenübergreifenden Netzwerk - mit Partnern aus Verbänden, Wirtschaft und 
Fachmedien - werden Verbraucher über persönliche Effizienzpotenziale informiert 
und motiviert, diese zu nutzen.
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online (https://www.co2online.de) 
setzt sich dafür ein, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu senken. Seit 2003 
helfen die Energie- und Kommunikationsexperten privaten Haushalten, ihren Strom-
und Heizenergieverbrauch zu reduzieren. Unterstützt wird co2online von der 
Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium sowie Partnern aus Medien, 
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Datum: 31.01.2020 - 12:58 Uhr
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