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Sicherheit für gebunkertes Bargeld

ID: 1779142


(ots) - Aus Angst vor Strafzinsen bunkern immer mehr Sparer ihr
Bargeld in einem privaten Tresor oder einem Bankschließfach. Doch das Infocenter
der R+V Versicherung warnt: Im Schadenfall wird Geld nicht automatisch in voller
Höhe erstattet. Verbraucher sollten deshalb unbedingt auf die richtige
Absicherung achten.

Einbrecher kennen jedes Versteck

Laut Berechnungen der Deutschen Bundesbank hat jeder Deutsche durchschnittlich
mehr als 70.000 Euro auf der hohen Kante. Wer solche Beträge jedoch bar mit nach
Hause nimmt, geht ein hohes Risiko ein. Zwar deckt die Hausratversicherung auch
den Diebstahl von Bargeld ab, allerdings nur bis zu etwa 2.000 Euro - abhängig
vom Versicherungsvertrag. Dabei ist es auch unerheblich, ob das Geld offen auf
dem Tisch liegt oder in der Kaffeedose versteckt ist. "Für Einbrecher ist
Bargeld immer eine leichte Beute, und sie kennen die üblichen Verstecke wie
Kaffeedose, Matratze oder Gefrierfach. Auch Geldkassetten oder Möbeltresore sind
für sie kein Hindernis", sagt Rolf Dockhorn, Experte für Sachversicherungen bei
der R+V Versicherung. "Sicherer liegen Scheine und Münzen in einem hochwertigen
Safe, der fest verankert ist. Wer zusätzlich noch eine Einbruchmeldeanlage
installiert, hat gute Chancen, dass die Versicherung die Entschädigungsgrenze
deutlich erhöht." Wieviel bei einem Diebstahl genau erstattet wird, hängt davon
ab, welche Bedingungen der Geschädigte mit der Versicherung vereinbart hat.

Spezielle Versicherung für Schließfächer

Wichtig zu wissen: Selbst in einem Bankschließfach können Sparer nicht unbedingt
riesige Summen einlagern - sie sollten ihre Bank fragen, ob Bargeld
mitversichert ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Auch in der
Hausratversicherung ist der Inhalt des Bankschließfaches in der Regel bis zu
einer gewissen Summe mit abgedeckt. Dockhorn empfiehlt Verbrauchern, die mehr




Geld bunkern möchten, eine zusätzliche Absicherung: "Einige Versicherungen
bieten spezielle Kundenschließfachversicherungen an, die Bargeld bis zur
vereinbarten Höhe ersetzen. Sie tritt ein, wenn beispielsweise das
Kreditinstitut überflutet wird oder Kriminelle die Schließfächer ausrauben."

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/63400/4467261
OTS: R+V Infocenter

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 12.12.2019 - 15:30 Uhr
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