Hahn: "Der Widerruf von Autokrediten ist auch heute noch erfolgversprechend" (Anmerkung zu BGH XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)
(ots) - "Die Auswirkungen der jüngsten beiden Urteile des 
Bundesgerichtshofes vom 05. November 2019 werden in der Presse nach meiner 
Meinung falsch dargestellt. Für Verbraucher ist ein Widerruf eines Autokredits 
in mehr als 80 % aller Fälle immer noch erfolgversprechend", kommentiert der 
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Der XI. Zivilsenat 
setzte sich in XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 mit der Wirksamkeit des Widerrufs 
zweier Verbraucherdarlehensverträge (Kfz-Kreditverträge der BMW- und Ford-Bank) 
auseinander. Dabei entschied er, die Widerrufsinformationen in den 
Vertragsunterlagen seien hinsichtlich der von den Revisionsklägern angegriffenen
Formulierungen nicht zu beanstanden. Dabei ging es um die 0 EUR-Klausel, den 
nicht erfolgten Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des 
Darlehnsnehmers nach § 314 BGB und die Klausel zur  Berechnung der 
Vorfälligkeitsentschädigung.
Das Widerrufsrecht sei - so der BGH - vorliegend verfristet, weil die in den 
BGH-Verfahren angegriffenen Angaben in den Darlehensverträgen ordnungsgemäß 
seien. Die Angabe eines zu zahlenden Zinsbetrags von 0 EUR sei verständlich und 
klar. Dies könne vom Verbraucher nur dahin verstanden werden, dass im Falle des 
Widerrufs keine Zinsen erhoben würden. Über das außerordentliche Kündigungsrecht
des Darlehensnehmers nach § 314 BGB habe nicht belehrt werden müssen, da die 
Verbraucherkreditrichtlinie eine solche Belehrungspflicht nicht vorsehe. Auch 
die Informationen betreffend den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung seien 
ordnungsgemäß.
HAHN Rechtsanwälte hat im Rahmen ihrer langjährigen Prüfungstätigkeit zahlreiche
Fehler in den Vertragsunterlagen von Autokreditbanken feststellen können. "Die 
tatsächlichen Fehler in den Vertragsunterlagen der BMW Bank und der Ford Bank 
sind leider gar nicht zum Gegenstand der beiden BGH-Verfahren gemacht worden. 
Der BGH prüft nur die Fehler, die von den jeweiligen Prozessbevollmächtigten 
ausdrücklich im Verfahren gerügt werden. Dies ist in den beiden Verfahren 
offensichtlich nicht hinreichend geschehen. Aus diesen Gründen sind Verbraucher 
gut beraten, wenn sie sich von einem erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt
vertreten lassen", rät Fachanwalt Hahn.
Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im Vertrag führt 
rechtlich zur Rückabwicklung des Darlehens- und des Kaufvertrages. Es handelt 
sich um sogenannte verbundene Geschäfte. HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen 
Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit 
ihres Autokredits an. Alternativ wird auch geprüft, ob im konkreten Fall die 
Geltendmachung von Schadensersatz wegen des Abgasskandals wirtschaftlich und 
rechtlich der bessere Weg sein könnte. Die Kanzlei ist schon seit mehreren 
Jahren auf den Darlehenswiderruf spezialisiert und vertritt mehr als 
tausendfünfhundert Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten nach 
Widerruf. In den vergangenen Jahren hat die Kanzlei bundesweit in vergleichbaren
Widerrufsfällen über 70 positive Urteile erstritten. "So erfolgreich ist derzeit
keine andere Kanzlei auf diesem Gebiet."
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Datum: 08.11.2019 - 11:28 Uhr
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