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Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen (FOTO)

ID: 1751377


(ots) -
* Endet eine Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nach § 4
RBStV vorzeitig, können Beitragskontoinhaber dies dem Beitragsservice
ab sofort mithilfe eines neuen Online-Formulars mitteilen.

* Der Beitragsservice empfiehlt eine frühzeitige Rückmeldung,
sobald eine Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung vorzeitig
wegfällt, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio baut sein
Serviceangebot im Internet weiter aus. Das Unternehmen reagiert damit
auf die steigende Nachfrage der Beitragszahlenden, ihre Anliegen
online zu erledigen. Ab sofort können Personen, bei denen die
Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
bzw. für die Zahlung eines ermäßigten Rundfunkbeitrags nach § 4
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) vorzeitig wegfallen, dies dem
Beitragsservice schnell und einfach mithilfe eines neuen
Online-Formulars mitteilen. Es kann direkt auf der Internetseite
rundfunkbeitrag.de abgerufen und ausgefüllt werden. Bürgerinnen und
Bürger haben die Möglichkeit, dem Beitragsservice mitzuteilen, wann
die Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung endet und können eine
Angabe über die gewünschte Zahlweise machen. Hierzu wird die
9-stellige Beitragsnummer benötigt. Der Rundfunkbeitrag ist dann
wieder ab dem Ersten des Folgemonats (voll) zu entrichten, in dem die
Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt.
Gesonderte Nachweise in Papierform sind darüber hinaus nicht
erforderlich.

Damit Beitragszahlende bequem zum Formular gelangen, ist dieses -
wie die meisten Inhalte auf den Internetseiten des Beitragsservice -
mit einem Webcode versehen. Dabei handelt es sich um
Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die per Eingabe in die Suchmaske auf
rundfunkbeitrag.de direkt zu bestimmten Informationen oder




Serviceangeboten führen. Der Webcode für das neue Online-Formular zum
Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen lautet BF09.
Er wird den Beitragszahlenden bereits mit dem Befreiungs- bzw.
Ermäßigungsbescheid mitgeteilt.

Beitragszahlenden, bei denen die Befreiungs- bzw.
Ermäßigungsvoraussetzung vorzeitig wegfallen, empfiehlt der
Beitragsservice eine baldige Rückmeldung, um eventuelle
Nachforderungen zu vermeiden. Am besten geht das über das neue
Online-Formular. Eine Übersicht der Befreiungs- und
Ermäßigungsvoraussetzungen hat der Beitragsservice auf seinen
Internetseiten veröffentlicht.

ÜBER DEN BEITRAGSSERVICE

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige
Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging
2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende
2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die
Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des
Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 45,8 Mio. privaten und
nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter
rundfunkbeitrag.de.



Pressekontakt:
Dennis Sponholz
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse(at)rundfunkbeitrag.de

Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.09.2019 - 10:00 Uhr
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