Klarstellung: EU plant kein Verbot von Kunstrasen-Sportplätzen
(ots) - Die Europäische Kommission plant anders als in 
einigen Medien berichtet kein Verbot von Kunstrasenplätzen und 
arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag.
   Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer 
Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik 
in unserer Umwelt verringert werden kann. In diesem Zusammenhang 
führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) derzeit unter anderem
eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine 
mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte, 
das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt wird.
   Die Chemikalienagentur ECHA wird der Europäischen Kommission im 
Frühjahr 2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Parallel läuft auch eine 
umfassende Folgenabschätzung der Europäischen Kommission. Die 
Kommission wird im kommenden Jahr prüfen, ob die Bedingungen für eine
Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt 
sind. Eine Beschränkung kann ein Verbot sein oder auch andere 
Vorgaben, um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu 
minimieren. Sie kann auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um 
sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an 
neue Vorgaben anzupassen.
   Natürlich ist sich die Europäische Kommission der wichtigen Rolle 
bewusst, die Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung,
Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen. Bei 
der Ausarbeitung ihres Vorschlags wird die Kommission sicherstellen, 
dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam sind, um die 
Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig 
mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.
   Die Konsultation der ECHA ist öffentlich. Beiträge können noch bis
20. September 2019 eingereicht werden.
   Website zur öffentlichen Konsultation der ECHA
   http://ots.de/DU6zf4
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Datum: 23.07.2019 - 15:57 Uhr
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