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Hammer Urteil: OLG Stuttgart entscheidet gegen DAIMLER -
Erfolg für Verbraucher

ID: 1738901


(ots) - In den Abgasskandalfällen hat DAIMLER die ersten
Schlachten im Januar 2019 verloren. Seitdem ebbt der Erfolg nicht ab.
Wie sich das OLG Stuttgart positionieren würde, war bislang nicht
klar.

Dies vor allem deswegen, weil sich einige Kammern am Landgericht
Stuttgart entgegen dem Mainstream querstellten.

Vor allem die 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart bereitete
den Verbrauchern in der Vergangenheit erhebliche Schwierigkeiten. Es
wurde erwartet, dass die Verbraucher mit Expertenwissen die einzelnen
technischen Umstände des Abgasskandals beschreiben.

Doch damit ist jetzt Schluss! Denn der 3. Zivilsenat des OLG
Stuttgarts hat ein Machtwort gesprochen:

Der für Daimler zuständige 3. Senat des Oberlandesgericht
Stuttgart hat sich offensiv zugunsten der Verbraucher positioniert
und verortet nunmehr die Darlegungslast unmittelbar bei Daimler (AZ:
3 U 101/18)! Damit ist für die Verbraucher eine erhebliche Entlastung
eingetreten. Ein weiterer Meilenstein!

Dies ist der Grundstein für eine Tsunami-Klagewelle gegen die
Daimler AG.

Herr Rechtsanwalt Oguz Korumtas, Inhaber der Kanzlei Korumtas aus
Köln, ist der festen Überzeugung, dass die Aufklärungen nunmehr
Bestand haben und die Prozesse zu Gunsten der Verbraucher gewonnen
werden. Er selber betreibt in seiner Kanzlei über 2000 Verfahren
betreffend den Abgasskandal.

Diese neue Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die
Verjährungsfristen der Ansprüche gegen die Automobilhersteller, so
Rechtsanwalt Oguz Korumtas. Diese werden sich nämlich durch
Eingeständnisse der Automobilhersteller um Jahre nach hinten
verschieben. Dies zeigt sich vor allem an dem jüngsten Beispiel des
Automobilherstellers Volkswagen, wo der Vorstandsvorsitzende der
Volkswagen AG, Herr Herbert Diess, öffentlich im Fernsehen den Betrug




eingeräumt hat. Eine Bestätigung erfolgte durch das OLG Oldenburg.
Etwaige Ansprüche gegen VW können somit aufgrund des Geständnisses
bis Ende 2022 geltend gemacht werden, dies wurde auch bereits
gegenüber Focus Online ausgeführt: http://ots.de/2EpZdX.



Pressekontakt:
Oguz Korumtas
Kanzlei Korumtas
Frankfurter Straße 1-3, 51065 Köln
Tel.: 0221 99 59 910
FAX: 0221 99 55 828 4
E-Mail: Info(at)Kanzlei-Korumtas.de

Original-Content von: Kanzlei Korumtas, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.07.2019 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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