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Brandgefahr: Grillkohle richtig entsorgen

ID: 1724575


(ots) - Nach dem Grillen die Asche auf dem Rasen oder
unter Bäumen ausleeren: Das kann einen Brand auslösen - sogar am
nächsten Tag noch. Und auch für barfuß laufende Kinder sind heiße
Kohlereste gefährlich. Immer wieder führt das zu schweren
Verbrennungen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Immer vollständig löschen

Leckere Würstchen oder Gemüse auf dem Grill zu brutzeln, ist ein
Vergnügen für Klein und Groß. Doch wohin mit der heißen Kohle, wenn
alle satt sind? Ganz gleich, ob im Garten, im Park oder am Strand
gegrillt wird: "Grillkohle muss vor dem Entsorgen immer vollständig
gelöscht sein. Am besten geht das mit Wasser", sagt Torge Brüning,
Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Alternativ können die
Kohlereste in einem feuerfesten Behälter auskühlen. Es reicht jedoch
in der Regel nicht aus, einfach etwas Sand oder Erde über die noch
heißen Kohlen zu schütten. "Grillkohle speichert die Hitze und glüht
noch lange nach", erläutert R+V-Experte Brüning. "Deshalb ist
besonders bei vermeintlich kalter Grillasche Vorsicht geboten."

Bei Brand: Strafanzeige möglich

Löst die heiße Kohle einen Brand aus, muss der Grillmeister mit
einer Strafanzeige rechnen und unter Umständen die Kosten des
Feuerwehreinsatzes tragen. Wenn sich Personen an nicht sachgemäß
beseitigter Grillkohle verletzen, ist zudem eine Strafanzeige wegen
fahrlässiger Körperverletzung möglich.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Grillasche nach Gebrauch mit Wasser ablöschen und dann entweder
direkt im Grill, in einem Metalleimer mit Deckel oder an einer
anderen ungefährlichen Stelle mindestens 24 Stunden auskühlen
lassen.
- Heiße Metallgefäße mit Grillkohle nicht auf einen brennbaren
Untergrund stellen. Brandgefahr geht auch vom Funkenflug aus.




- Vollständig erkaltete Grillkohle gehört in den Restmüll, nicht
in die Biotonne. Sie ist - im Gegensatz zu Essensresten - nicht
kompostierbar.
- In vielen Parks gibt es extra Behälter, in denen Grillkohle und
Asche entsorgt werden können. Stehen diese nicht zur Verfügung,
gehört die Kohle auch hier abgelöscht in die Restmülltonne und
nicht daneben.
- In öffentlichen Bereichen wie Parks und an Badeseen wird häufig
gegrillt. Schuhe schützen Kinderfüße vor heißer Kohle und
Glasscherben.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

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Datum: 28.05.2019 - 11:35 Uhr
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