VW Skandal Sensationsurteile - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt in 3 Urteilen Händler zur Neulieferung eines Audi A 3, eine VW Sharan und eines VW Touran ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
(ots) - Erstmals hat ein Oberlandesgericht im Abgasskandal in
3 Urteilen zur Neulieferung eines Fahrzeugs verurteilt, ohne dass der
Geschädigte eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss. In drei von der
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten 
Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat das 
Oberlandesgericht zwei verschiedene VW- Händler zur Neulieferung 
verschiedener Fahrzeuge verurteilt Zug um Zug gegen Rückgabe des 
jeweiligen Fahrzeugs, welches von der Volkswagen AG mit einer 
illegalen Abschalteinrichtung versehen wurde. Damit sind die 
Geschädigten über Jahre kostenlos ihr Fahrzeug gefahren und erhalten 
nunmehr ein neues Fahrzeug.
   In dem Verfahren 13 U 167/17 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe 
hat das Oberlandesgericht den Händler zur Neulieferung eines Audi A3 
verurteilt. Zuvor hatte der Geschädigte beim Landgericht Konstanz, B 
2 O 31/17 eine Klage auf Neulieferung erhoben, die abgewiesen wurde. 
Das Landgericht war der Ansicht, dass eine Klage auf Neulieferung 
deshalb keinen Erfolg habe, weil das Update zumutbar sei. Die Kosten 
für das Aufspielen des Updates seien erheblich geringer als die 
Neulieferung eines neuen Pkw, weshalb dem Händler die Lieferung eines
neuen Fahrzeugs im Tausch gegen das Manipulierte unzumutbar sei. 
Dieser Ansicht erteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe nunmehr eine 
Absage. Es hob das Urteil des Landgerichts Konstanz auf und 
verurteilte den Händler zur Neulieferung des Audi A3. Das 
Oberlandesgericht urteilte, dass die Neulieferung wegen eines 
Modellwechsels nicht unmöglich sei. Das neue Modell des Audi A 3 
entspreche vertraglich noch dem alten Modell. Auch sei die 
Nachlieferung nicht unzumutbar. Im Zeitpunkt des 
Nacherfüllungsverlangens stand das Update noch nicht zur Verfügung, 
sodass ausschließlich die Nachlieferung des neuen Fahrzeugs als 
Anspruch erfüllt werden konnte. Die Nachbesserung war zu diesem 
Zeitpunkt gar nicht möglich. Der Kläger hatte das Fahrzeug bereits 
2009 von einem Händler erworben. Es weist derzeit einen 
Kilometerstand von ca. 200.000 km auf. Dieses manipulierte Fahrzeug 
muss er zurückgeben, für die Nutzung muss er jedoch keine 
Nutzungsentschädigung bezahlen. Er ist daher das manipulierte 
Fahrzeug 10 Jahre kostenlos gefahren.
   In dem Verfahren 13 U 144/17 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe 
hat das Oberlandesgericht den Händler zur Neulieferung eines VW 
Sharan verurteilt. Zuvor hatte der Geschädigte beim Landgericht 
Konstanz, D 2 O 418/16 eine Klage auf Neulieferung erhoben, die 
abgewiesen wurde. Das Landgericht war der Ansicht, dass eine Klage 
auf Neulieferung deshalb keinen Erfolg habe, weil das Update zumutbar
sei. Die Kosten für das Aufspielen des Updates seien erheblich 
geringer als die Neulieferung eines neuen Pkw, weshalb dem Händler 
die Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Tausch gegen das Manipulierte 
unzumutbar sei.  Dieser Ansicht erteilte das Oberlandesgericht 
Karlsruhe nunmehr eine Absage. Es hob das Urteil des Landgerichts 
Konstanz auf und verurteilte den Händler zur Neulieferung des VW 
Sharan. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Neulieferung wegen 
eines Modellwechsels nicht unmöglich sei. Das neue Modell des VW 
Sharan entspreche vertraglich noch dem alten Modell. Auch sei die 
Nachlieferung nicht unzumutbar. Im Zeitpunkt des 
Nacherfüllungsverlangens stand das Update noch nicht zur Verfügung, 
sodass ausschließlich die Nachlieferung des neuen Fahrzeugs als 
Anspruch erfüllt werden konnte. Die Nachbesserung war zu diesem 
Zeitpunkt gar nicht möglich. Der Kläger hatte das Fahrzeug bereits 
2011 von einem Händler erworben. Es weist derzeit einen 
Kilometerstand von ca. 160.000 km auf. Dieses manipulierte Fahrzeug 
muss er zurückgeben, für die Nutzung muss er jedoch keine 
Nutzungsentschädigung bezahlen. Er ist daher das manipulierte 
Fahrzeug 8 Jahre kostenlos gefahren.
   In dem Verfahren 13 U 16/18 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe 
hat das Oberlandesgericht den Händler zur Neulieferung eines VW 
Touran verurteilt. Vorausgegangen war ein Verfahren vor dem 
Landgericht Offenburg, 3 O 240/16. Bereits dort wurde der Händler zur
Neulieferung verurteilt. Dagegen legte der Händler Berufung ein, mit 
dem Ziel der Klageabweisung. Diese Berufung wurde durch das 
Oberlandesgericht zurückgewiesen mit denselben Argumenten wie bei den
anderen beiden Verfahren. Damit erhält die Klägerin einen neuen 
Touran. Sie hatte das Fahrzeug bereits 2013 von einem Händler 
erworben. Es weist derzeit einen Kilometerstand von ca. 130.000 km 
auf. Dieses manipulierte Fahrzeug muss sie zurückgeben, für die 
Nutzung muss sie jedoch keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Sie ist
daher das manipulierte Fahrzeug 8 Jahre kostenlos gefahren.
   Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Hinweisbeschluss erst 
kürzlich auf die Seite der VW Geschädigten gestellt und die 
Rechtsansicht geäußert, dass die Neulieferung eines Fahrzeugs nicht 
mit der Begründung verweigert werden kann, dass zwischenzeitlich ein 
Modellwechsel eingetreten ist. Diese Vorgabe des Bundesgerichtshofs 
hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinen Urteilen folgerichtig 
aufgegriffen und kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass auch bei einem
10 Jahre alten Audi A3 bzw. bei einem 8 Jahre alten VW Sharan keine 
Unmöglichkeit aufgrund verschiedener Modellwechsel vorliegt und eine 
Nachlieferung möglich ist.
   Die Urteile sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil Sie 
Einfluss auf tausende Verfahren im Abgasskandal haben können. Dies 
gilt insbesondere für die Verfahren gegen VW und Audi wegen den 3 
Liter Fahrzeugen und für Verfahren gegen Daimler. Hier droht den 
Konzernen eine Klageflut mit Millionenforderungen der Kunden.
   Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer 
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Verfahren federführend führt 
und mehr als 10.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat, 
teilt mit: "Es ist ein weiterer Meilenstein in der Aufarbeitung des 
VW-Skandals. Als eine der wenigen Kanzleien bundesweit haben wir von 
Beginn an die Rechtsansicht vertreten, dass Neuwagenkäufer einen 
Anspruch auf Neulieferung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung 
haben. Diese wurden bis zu dem Hinweis des Bundesgerichtshofs 
überwiegend durch die Untergerichte abgewiesen. Nachdem der 
Bundesgerichtshof sich jetzt auf die Seiten der Geschädigten gestellt
hat, ziehen die Untergerichte nach. Die Rechtsprechung hat sich 
Gunsten der VW Geschädigten gewendet. Für die Geschädigten ist es 
eine Genugtuung, dass sie zu ihrem Recht kommen. Weitere Geschädigte 
sollten die Chance nutzen und eine Einzelklage erheben, wenn Sie 
rechtsschutzversichert sind. Diejenigen, die rechtsschutzversichert 
sind und sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, 
sollten sich dort bis zum 30.09.2019 aus dem Register der 
Musterfeststellungsklage austragen und eine Einzelklage erheben. 
Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung sollten sich in das 
Register der Musterfeststellungsklage eintragen. Dies ist noch bis 
zum 29.09.2019 möglich, da am 30.09.2019 die erste mündliche 
Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig stattfinden soll."
   Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und 
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren 
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. 
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte 
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten 
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik 
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche 
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich 
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer 
führen in einer Spezialgesellschaft die erste 
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den 
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Datum: 24.05.2019 - 15:39 Uhr
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