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Haftung des Autohändlers bei Auftragsverkauf

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(LifePR) - Ein Autohändler, der beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges nicht hinreichend deutlich macht, dass der Gebrauchtwagen von ihm im Auftrag eines Kunden verkauft wird, kann sich nicht auf einen vertraglich vereinbarten Ausschluss der Gewährleistungshaftung berufen. Hierauf hat laut ARAG das Oberlandesgericht Oldenburg hingewiesen. Hintergrund ist, dass die Gewährleistungshaftung vertraglich nur beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson ausgeschlossen werden kann (Az.: 1 U 28/18).

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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.03.2019 - 09:48 Uhr
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