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Verschneite Autoscheinwerfer: Geldbuße möglich

ID: 1692445


(ots) - Schnee und Matsch auf den Scheinwerfern: Das
kann für Autofahrer gefährlich werden. Denn der Schmutzfilm schluckt
einen Großteil des Lichts und verringert so die Sichtweite, warnt das
Infocenter der R+V Versicherung. Zudem müssen Autofahrer mit einer
Geldbuße rechnen.

Unfallrisiko erhöht

Untersuchungen haben gezeigt: Schon eine halbe Stunde Fahrt bei
winterlichen Witterungen kann die Scheinwerfer so verschmutzen, dass
die Sichtweite stark eingeschränkt ist. "Statt 50 bis 60 Meter sind
es im schlimmsten Fall nur noch 35 Meter", sagt Karl Walter,
Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Der Fahrer
erkennt eine Gefahrensituation deutlich später und hat dadurch
weniger Zeit zum Bremsen. Sind außerdem die Rücklichter verschmutzt,
wird der eigene Wagen oft erst im letzten Moment gesehen. Ein
Auffahrunfall ist dann schnell passiert.

Komplette Beleuchtung säubern

Autofahrer sollten deshalb die gesamte Beleuchtung vor
Fahrtantritt gut säubern. "Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich
zudem, unterwegs nachzuwischen", meint R+V-Experte Walter. Wer mit
verschmutzter Beleuchtung fährt, muss mit einem Verwarngeld von zehn
Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer oder einem Unfall sind sogar bis
zu 35 Euro möglich. Hinzu kommt: Bei einem Unfall muss der Fahrer
möglicherweise für einen Teil der entstandenen Schäden aufkommen,
auch wenn er sich ansonsten korrekt verhalten hat.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

- Autoscheiben müssen ebenfalls vollständig von Eis und Schnee
befreit sein. Wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, muss mit
einer Geldbuße von 10 Euro rechnen.
- Dicken Schnee auf dem Dach sollten Autofahrer unbedingt
mitentfernen, damit er beim Fahren nicht herunterfällt.
- Auto beim Eiskratzen und Saubermachen nicht laufen lassen. Das




gilt als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung und ist
deshalb gesetzlich verboten. Zudem riskieren Autofahrer einen
Schaden am Motor.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

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Datum: 31.01.2019 - 11:10 Uhr
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