InternetIntelligenz 2.0 - Hüttengaudi mit Folgen

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Hüttengaudi mit Folgen

ID: 1685842


(LifePR) - Kein Skifahren ohne Après-Ski ? wer den ganzen Tag Pisten bezwingt, hat sich ein Getränk am Ende der Abfahrten wohl verdient. Doch ARAG Experten warnen vor der allgemeinen Rutschgefahr in Skihütten. Durch hineingetragenen und schmelzenden Schnee an den schweren Skischuhen ist der Boden meist sehr glatt. Die Gefahr auszurutschen, ist nicht zuletzt durch das erschwerte Gehen mit Skischuhen an den Füßen sehr hoch. Und wer stürzt, kann nicht damit rechnen, sich auf die Verkehrssicherungspflicht des Wirtes zu berufen und im Schadensfall womöglich Schmerzensgeld fordern. Vielmehr müssen sich die Besucher einer Skihütte darauf einstellen, dass der Boden nass und rutschig ist (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 45/12).

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Vor dem Skiurlaub: Vorbeugen ist besser
Wellness unter der Vinschger Frühlingssonne
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 10.01.2019 - 11:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1685842
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 48 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Hüttengaudi mit Folgen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für Patienten ...

Muss ein Arztüber die Kosten einer Behandlung aufklären?Jein, das stimmt nur bedingt. Um einen Patienten vor finanziellenÜberraschungen zu schützen, muss ein Arzt vor einem Eingriff nicht nur medizinisch aufklären, sondern auch über die Kostenà ...

ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für Patienten ...

Muss ein Arztüber die Kosten einer Behandlung aufklären?Jein, das stimmt nur bedingt. Um einen Patienten vor finanziellenÜberraschungen zu schützen, muss ein Arzt vor einem Eingriff nicht nur medizinisch aufklären, sondern auch über die Kostenà ...

Gärtnern ohne Garten: Was Mieter dürfen - und was nicht ...

Kräuter auf der Fensterbank, Kartoffeln im Pflanzsack oder Salat aus dem Mini Gewächshaus: Indoor Gärten liegen im Trend und ermöglichen selbst Menschen ohne Balkon und Garten den Anbau frischer Lebensmittel. Laut Statista wächst besonders der B ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.293
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 54


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.