InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ski und Rodel gut-

ID: 1685835


(LifePR) - Wie wird die diesjährige Wintersportsaison? Zu viel Schnee kann genauso unangenehm sein wie zu wenig. Für betroffene Winterurlauber stellt sich dann die Frage: Ist ein grasgrüner Hang statt schneebedeckter Piste schon ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt? Ja, aber nur,  wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden auch die Richter des Amtsgerichts München (Az.: 161 C 10590/89). Wenn dagegen zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht oder Schneemassen das Parken an Hotel oder Ferienwohnung verhindern, stellt das keinen Reisemangel dar, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Offenburg hervorgeht (Az.: 1 C 357/94). Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben aber laut Amtsgericht Herne dann eine Chance auf Rückerstattung der Kosten für eine Ferienwohnung, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, z. B. wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde. Sie können den Mietvertrag dann aus wichtigem Grund kündigen  (Az.: 2 C 175/99).

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Sicher Skifahren mit Durchblick
Dirk Nowitzki vor der Handball-WM:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 10.01.2019 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1685835
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Sport


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 104 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ski und Rodel gut-
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten ...

Kein Geld ohne WiderrufsbelehrungEin Vertrag ist ein Vertrag? Nicht immer - vor allem, wenn das Widerrufsrecht ins Spiel kommt. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Kunde einen Dienstvertragüber Handwerkerleistungen ...

Sammlerträume: von Briefmarke bis Bierdeckel ...

Ob Panini-Sticker, Oldtimer oder Briefmarken: Ein echter Sammler hat nicht nur die Leidenschaft, Dinge zu bewahren, sondern er benötigt Fachwissen, Spürsinn und oft auch das nötige Geld, um eine Sammlung aufzubauen. Die ARAG Experten werfen einen ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Sitz vom Treppenlift zu hoch +++Eine kranke Frau konnte ihren Treppenlift kaum nutzen, weil dessen Sitz für sie zu hoch war. Das einbauende Unternehmen wurde zum Rückbau verpflichtet, da es bei der Planung nicht nur die baulichen Gegebenheiten, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.267
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 330


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.