InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ski und Rodel gut-

ID: 1685835


(LifePR) - Wie wird die diesjährige Wintersportsaison? Zu viel Schnee kann genauso unangenehm sein wie zu wenig. Für betroffene Winterurlauber stellt sich dann die Frage: Ist ein grasgrüner Hang statt schneebedeckter Piste schon ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt? Ja, aber nur,  wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden auch die Richter des Amtsgerichts München (Az.: 161 C 10590/89). Wenn dagegen zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht oder Schneemassen das Parken an Hotel oder Ferienwohnung verhindern, stellt das keinen Reisemangel dar, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Offenburg hervorgeht (Az.: 1 C 357/94). Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben aber laut Amtsgericht Herne dann eine Chance auf Rückerstattung der Kosten für eine Ferienwohnung, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, z. B. wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde. Sie können den Mietvertrag dann aus wichtigem Grund kündigen  (Az.: 2 C 175/99).

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Sicher Skifahren mit Durchblick
Dirk Nowitzki vor der Handball-WM:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 10.01.2019 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1685835
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Sport


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 139 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ski und Rodel gut-
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen ...

Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut AR ...

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher? ...

Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden ...

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.305
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 109


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.